Bundesingenieurkammer zur geplanten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes

Positionen zwischen Klimazielen, Praxistauglichkeit und europäischem Rechtsrahmen


Quelle: BIngK
Quelle: BIngK

Das Gebäudeenergiegesetz steht erneut im Zentrum der energie- und klimapolitischen Diskussion. Nach der umfassenden Novelle, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, soll das Gesetz Anfang 2026 erneut überarbeitet werden. Auslöser dafür sind anhaltende politische und fachliche Kontroversen über einzelne Regelungen – insbesondere über die Vorgaben für Heizsysteme – sowie die Notwendigkeit, neue europäische Anforderungen in nationales Recht zu überführen.

Die Novelle von 2024 hatte mit der sogenannten 65-Prozent-Regel einen zentralen Paradigmenwechsel eingeleitet: Neue Heizungen sollen seitdem zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung ist politisch umstritten und wird im Zuge der geplanten Novellierung erneut diskutiert. Ziel der Bundesregierung ist es, das Gesetz künftig technologieoffener, flexibler und insgesamt einfacher zu gestalten. Bis Ende Januar 2026 sollen Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz vorliegen, ein Kabinettsbeschluss ist für Ende Februar 2026 vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesingenieurkammer ein Positionspapier erarbeitet. Darin spricht sie sich für eine grundlegende Überarbeitung des GEG aus. Aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure muss das Gesetz stärker auf seine Kernziele fokussiert werden, um wirksamen Klimaschutz zu ermöglichen und gleichzeitig die zunehmende Komplexität für Planung, Bau und Nachweisführung zu reduzieren. Statt zahlreicher detaillierter Einzelvorgaben plädiert die Bundesingenieurkammer für einen klaren Schwerpunkt auf zwei zentrale Steuerungsgrößen: die Begrenzung der CO₂-Emissionen von Gebäuden und einen sparsamen Energieeinsatz durch einen angemessenen Wärmeschutz der Gebäudehülle.

Ein weiterer wesentlicher Treiber der Novellierungsdebatte ist der europäische Rechtsrahmen. Die neue EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) muss bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Sie verlangt unter anderem eine weitere Reduktion des Energieverbrauchs, eine Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, europaweit harmonisierte Energieausweise sowie perspektivisch die Einführung von Lebenszyklusanalysen. Die Bundesingenieurkammer betont, dass diese Vorgaben maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung der kommenden GEG-Reform haben werden und frühzeitig in eine konsistente, praktikable nationale Regelung integriert werden sollten.

Insgesamt sieht die Bundesingenieurkammer in der anstehenden Novellierung die Chance, das Gebäudeenergiegesetz von einem stark detailregulierten Regelwerk hin zu einem klar zielorientierten Instrument weiterzuentwickeln. Entscheidend sei, Klimaschutz messbar und wirksam voranzubringen, ohne dabei die Umsetzbarkeit in der Planungspraxis aus dem Blick zu verlieren.

Bundesingenieurkammer zur geplanten Novellierung des GEG

https://bingk.de/bundesingenieurkammer-zur-geplanten-novellierung-des-geg/

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