Abfallverwertung

Der Begriff der Abfallverwertung umfasst verschiedene Stufen, die sich in ihrer Hochwertigkeit in Bezug auf die Beibehaltung der Stoffe im Stoffkreislauf unterscheiden. Basierend auf den Definitionen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden diese im Folgenden erläutert.

Im Sinne des KrWG [1] bezieht sich der Begriff der Abfallverwertung auf alle Maßnahmen, die dazu dienen, Abfälle sinnvoll in den wirtschaftlichen Kreislauf zurückzuführen, um (Primär-)Materia­lien zu ersetzen, Ressourcen zu schonen und negative Umweltauswirkungen zu minimieren. Dabei wird zwischen der stofflichen und der energetischen Verwertung differenziert. Im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Abfälle ist die jeweils (ressourcen-)effizienteste Verwertungsform zu bevorzugen.

1 Stoffliche Verwertung

Bei der stofflichen Verwertung werden Abfälle vollständig genutzt oder in ihre Bestandteile zerlegt, um einzelne Materialien wiederverwerten, recyceln oder in den Produktionsprozess zurückführen zu können. Zur stofflichen Verwertung zählen insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling sowie die Verfüllung.

1.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung

Die Vorbereitung zur Wiederverwendung erfordert zunächst eine sorgfältige Identifikation von Bauteilen oder Materialien, die potenziell wiederverwendet werden können. Anschließend werden diese Objekte durch Reinigung, Reparatur oder Aufbereitung so vorbereitet, dass ihre Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit erhalten oder verbessert wird.

1.2 Recycling

Das Recycling umfasst alle Maßnahmen, bei denen Abfallmaterialien gesammelt, sortiert und in neue Produkte umgewandelt werden, um die Nutzung von primären Rohstoffen zu reduzieren. Durch diesen Kreislaufansatz trägt Recycling dazu bei, Ressourcen zu schonen, Abfall zu minimieren und die Umweltauswirkungen der Produktion zu verringern. Dabei können die Materialien und Stoffe entweder für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke aufbereitet werden. Zudem schließt das Recycling insbesondere auch die Kompostierung von organischen Materialien ein.

Hinweis: Zum Recycling wurde in nbau. Nachhaltig bauen ein Glossarbeitrag veröffentlicht [2].

1.3 Verfüllung

Bei der Verfüllung werden geeignete nicht gefährliche Abfälle zur Rekultivierung von Abgrabungen oder zu bautechnischen Zwecken bei der Landschaftsgestaltung verwendet.

Da die Stoffe bei der Verfüllung aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden, zählt die Verfüllung zu den sonstigen Verwertungsmaßnahmen gemäß der in § 6 KrWG beschriebenen Abfallhierarchie (Bild 1). Sie ist damit niedriger angesiedelt als die anderen stofflichen Verwertungsverfahren.

2 Energetische Verwertung

Die Nutzung von Abfällen als Energiequelle wird als energetische Verwertung bezeichnet. Dazu gehört insbesondere die Verbrennung von Abfällen zur Erzeugung von Wärme oder Elektrizität. Dabei werden u. a. primäre Brennstoffe wie Erdgas oder Kohle ersetzt. Im Gegensatz zur stofflichen Verwertung wird das vorhandene Material bei der energetischen Verwertung zerstört und geht damit aus dem Stoffkreislauf verloren. Aufgrund dessen sollte die energetische Verwertung nur dann erfolgen, wenn Wiederverwendung und Recycling ausgeschlossen oder unter Berücksichtigung des Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzips nicht sinnvoll sind.

Hinweis: Beseitigungsverfahren, bei denen lediglich als Nebeneffekt eine energetische Nutzung erfolgt, werden nicht als energetische Verwertung bezeichnet. Hierzu gehört bspw. die Verbrennung von Hausmüll, auch wenn dieser zum Teil brennbares Material enthält.

Das gesamte Glossar ist zu finden unter www.nbau.org/glossar.


Literatur

  1. Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56) geändert worden ist.
  2. Fischer, D.; Pyschny, D. (2023) Recycling, Rezyklat & Recycled Content. nbau. Nachhaltig bauen 2, H. 6, S. 54. https://www.nbau.org/2023/12/15/recycling-rezyklat-recycled-content

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