Klare Vorbildfunktion der Bundesverwaltung soll ambitioniert umgesetzt und auf weitere Akteure ausgeweitet werden

Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) hat zur geplanten Anpassung der Klimaschutz-Verordnung Stellung genommen und begrüßt die darin vorgesehene Stärkung der Vorbildfunktion der Bundesverwaltung ausdrücklich. Das Ziel, bis 2040 Netto-Null zu erreichen, ist im Klima- und Innovationsgesetz verankert und entspricht auch der strategischen Ausrichtung des SIA, der dieses Ziel mit seinem Aktionsplan Klima, Energie und Ressourcen konsequent verfolgt.
Nach Ansicht des SIA kann der Bund mit einer klar formulierten und verbindlichen Vorbildfunktion eine zentrale Hebelwirkung entfalten. Dies gilt insbesondere, wenn neben den direkten Emissionen auch die vor- und nachgelagerten Emissionen berücksichtigt werden und damit die gesamten Lieferketten in den Blick geraten. Als einer der größten öffentlichen Auftraggeber in der Bauwirtschaft verfügt der Bund über ein erhebliches Potenzial, gemeinsam mit den Kantonen und den bundesnahen Betrieben Leitmärkte für CO₂-arme Materialien, klimafreundliche Bauweisen und ressourcenschonende Lösungen zu schaffen.
In seiner Stellungnahme regt der SIA mehrere Anpassungen an, um die Klimaschutz-Verordnung zu schärfen und ihre Wirkung zu verstärken. Dazu gehört insbesondere der Verzicht auf Ausnahmeregelungen für einzelne Departemente oder andere Bereiche der Bundesverwaltung. Aus Sicht des SIA ist es entscheidend, dass die Vorbildfunktion kohärent und glaubwürdig umgesetzt wird.
Zudem fordert der Verband, dass auch die kantonalen Verwaltungen sowie die bundesnahen Betriebe wie die zentrale Bundesverwaltung verpflichtet werden, die vor- und nachgelagerten Emissionen schrittweise zu berücksichtigen. Nur durch einen einheitlichen und umfassenden Ansatz könne das Netto-Null-Ziel 2040 wirkungsvoll unterstützt und ein starkes Signal an den Markt gesendet werden.

