Neue Holzbau-Richtlinie Baden-Württemberg konkretisiert Brandschutzanforderungen
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat eine neue Holzbau-Richtlinie als Technische Baubestimmung veröffentlicht. Ministerin Nicole Razavi, Mitglied des Landtags: „Wir machen den Weg frei für mehr Bauen mit Holz: Mit unserer neuen Holzbau-Richtlinie wird das Bauen mit Holz auch dort ermöglicht, wo strengere Brandschutzanforderungen bestehen. Das schafft Planungssicherheit und spart Zeit und Geld.“ Die neuen Regelungen treten am 12. Januar 2026 in Kraft.
Die Holzbau-Richtlinie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise. Damit sollen künftig noch mehr innovative und nachhaltige mehrgeschossige Holzgebäude im Land entstehen. Die bisherigen Grenzen bei der Anwendung werden deutlich erweitert: Zum Beispiel wird die Holztafelbauweise nun auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 (wie zum Beispiel großen Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden über 13 m Höhe) und grundsätzlich auch bei Sonderbauten möglich. Bei Sonderbauten können dafür weitergehende Anforderungen (z.B. Brandschutzgutachten) notwendig werden.
Künftig gibt es in Baden-Württemberg auch in der Holzbauweise keine generelle Größenbegrenzung von Nutzungseinheiten in Gebäudeklasse 5 mehr. Dabei wird jedoch bei größeren Raumzusammenhängen und bei bestimmten Sonderbauten, wie insbesondere Krankenhäusern, verbindlich ein Brandschutzgutachten gefordert.
HolzBauRL
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile
und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise Baden-Württemberg
Fassung November 2025


