Gebäudetyp E als Ansatz für einfacheres und kostengünstigeres Bauen

Positionen der Bundesingenieurkammer zu den Eckpunkten der Bundesregierung


Quelle: BIngK
Quelle: BIngK

Mit dem Gebäudetyp E möchte die Bundesregierung das Bauen in Deutschland vereinfachen, beschleunigen und kostengünstiger machen, um insbesondere den Wohnungsneubau zu stärken. Grundlage sind die im November 2025 vorgelegten Eckpunkte des Bundesjustiz- und des Bundesbauministeriums, die eine rechtssichere zivilrechtliche Flankierung des einfachen Bauens vorsehen. Zentrales Element ist ein neuer Gebäudetyp-E-Vertrag, der es den Vertragsparteien ermöglichen soll, bewusst und rechtssicher auf bestimmte, gesetzlich nicht zwingende Baustandards zu verzichten.

Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer begrüßen diesen Ansatz grundsätzlich. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme sehen sie im Gebäudetyp E einen wichtigen Schritt, um überhöhte Standards im Bauwesen abzubauen, Planungs- und Bauprozesse zu vereinfachen und Baukosten zu senken. Zugleich machen sie deutlich, dass der vorgeschlagene Regelungsrahmen weiterentwickelt werden muss, um die angestrebten Wirkungen tatsächlich zu erreichen.

Kernforderung der planenden Berufe ist, dass künftig keine automatische vertragliche Verpflichtung mehr zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik besteht und diese auch nicht mehr ohne Weiteres zur Bestimmung der üblichen Beschaffenheit herangezogen werden. Damit soll der bislang dominierende hohe Ausstattungs- und Komfortstandard flexibilisiert werden. Bei Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern sollen die Aufklärungspflichten reduziert werden, während für Verbraucherinnen und Verbraucher vereinfachte, transparente Informationspflichten vorgesehen sind.

Einigkeit besteht darüber, dass sicherheitsrelevante Anforderungen vom Gebäudetyp E unberührt bleiben müssen. Abweichungen von Standards dürfen nicht zulasten von Sicherheit, Gesundheit oder grundlegender Wohnqualität gehen. Zudem sprechen sich die Kammern dafür aus, den Gebäudetyp-E-Vertrag nicht ausschließlich auf den Wohnungsbau zu beschränken, sondern perspektivisch auch auf andere Gebäudetypen auszudehnen.

Insgesamt bewerten Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer den Gebäudetyp E als sinnvolles Instrument, um einfacheres, wirtschaftlicheres und bedarfsgerechteres Bauen zu ermöglichen. Entscheidend für den Erfolg sei jedoch eine zügige, klare und rechtssichere Ausgestaltung der vorgesehenen Regelungen im weiteren Gesetzgebungsprozess.

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer

zu dem gemeinsamen Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zum Gebäudetyp-E

2026-01-15-Stellungnahme-BAK-BIngK-zum-BMJV_BMWSB_Eckpunktepapier-GebaeudetypE.pdf

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