Bundes-Klimaschutzgesetz

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    Das Bundes-Klimaschutzgesetz wurde von der Bundesregierung im Jahr 2021 verabschiedet. Es beinhaltet verbindliche Klimaziele für Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft. – Bis 2030: 65% Treibhausgaseinsparungen gegenüber 1990 – Bis 2040: 88% Treibhausgaseinsparungen gegenüber 1990 – Bis 2045: Treibhausgasneutralität – jährliche Emissionshöchstmengen für alle Bereiche bis 2030 reduzieren.

    Quelle

    PORR Deutschland, (Stand: 30.04.2025). Glossar Nachhaltigkeit

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