Do no Significant Harm

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    Das DNSH-Prinzip bezieht sich im Bereich der Nachhaltigkeit auf die Einhaltung der Unterziele der EU-Taxonomie. Eine Aktivität muss einem Umweltziel dienen und den anderen nicht schaden.

    Quelle

    PORR Deutschland, (Stand: 30.04.2025). Glossar Nachhaltigkeit

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