Vorschlag der Kommission zur überarbeiteten Bauprodukteverordnung

Die Europäische Kommission hat am 30. März 2022 ein Paket von Vorschlägen im Rahmen des europäischen Green Deals vorgelegt, um nachhaltige Produkte in der EU zur Norm zu machen, kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu fördern und die Verbraucherinnen und Verbraucher beim grünen Wandel zu stärken. Auf das Bau-Ökosystem entfallen knapp 10 % der Wertschöpfung in der EU und es beschäftigt rd. 25 Mio. Menschen in mehr als 5 Mio. Unternehmen. Die Bauprodukteindustrie zählt 430.000 Unternehmen in der EU mit einem Umsatz von 800 Mrd. Euro. Dabei handelt es sich hauptsächlich um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Sie sind ein wichtiges wirtschaftliches und soziales Gut für lokale Gemeinschaften in europäischen Regionen und Städten. Auf Gebäude entfallen rd. 50 % der Gewinnung und des Verbrauchs von Ressourcen und mehr als 30 % des jährlichen Abfallaufkommens in der EU. Hinzu kommt, dass Gebäude für 40 % des Energieverbrauchs in der EU und 36 % der durch den Energieverbrauch bedingten Treibhausgasemissionen verantwortlich sind.

Die überarbeitete Bauprodukteverordnung (https://ec.europa.eu/docsroom/documents/49315) will die seit 2011 geltenden Vorschriften stärken und modernisieren. Sie soll einen harmonisierten Rahmen für die Bewertung der Umwelt- und Klimaleistung von Bauprodukten und die Kommunikation darüber schaffen. Durch neue Produktanforderungen soll sichergestellt werden, dass das Design und die Herstellung von Bauprodukten auf dem neuesten Stand der Technik beruhen, um diese haltbarer zu machen und damit sie leichter repariert, recycelt oder wiederaufgearbeitet werden können.

Damit soll auch den Normungsorganisationen die Ausarbeitung einheitlicher europäischer Normen erleichtert werden. Zusammen mit verbesserten Marktüberwachungskapazitäten und klareren Vorschriften für Wirtschaftsbeteiligte entlang der Lieferkette soll dies dazu beitragen, Barrieren für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu beseitigen. Ferner soll die überarbeitete Verordnung digitale Lösungen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands insbesondere für KMU bieten, wie z. B. eine Datenbank für Bauprodukte und einen digitalen Produktpass.

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