Umweltzeichen informieren Anwender über die Umweltwirkungen eines Produkts. Zugleich sollen sie durch definierte Vergabekriterien und regelmäßig verschärfte Anforderungen dazu beitragen, die Qualität von Produkten und Produktinformationen kontinuierlich zu verbessern. Inzwischen existieren viele Umweltzeichen, mit denen Hersteller ihre Produkte kennzeichnen können.
1 Klassifizierung von Umweltzeichen
Umweltzeichen werden nach der ISO-14020-Reihe in drei Gruppen unterteilt. Diese unterscheiden sich vor allem durch den Informationsgehalt, den Umfang der ihnen zugrunde liegenden Anforderungen sowie den Grad der externen Prüfung. Im Folgenden werden die drei Umweltzeichen-Typen vorgestellt und ihre jeweiligen Merkmale sowie Anwendungsbereiche erläutert.
1.1 Typ I: Übersichtliche, unabhängige Bewertung
Typ-I-Umweltzeichen wie der Blaue Engel (Bild 1) sind produktbezogene Kennzeichnungen, die nach den Grundsätzen der ISO 14024 vergeben werden. Sie basieren auf von unabhängigen Experten definierten und transparent dargelegten Kriterien, die die Umweltauswirkungen eines Produkts über dessen Lebenszyklus hinweg berücksichtigen.
Die Erfüllung der Anforderungen wird von unabhängigen Prüfstellen kontrolliert. Produkte, die die Anforderungen erfüllen, werden mit dem entsprechenden Label ausgezeichnet. Anwender erhalten aber in der Regel keinen detaillierten Einblick in die genauen Produkteigenschaften und deren quantitative Bewertung im Rahmen der Zertifizierung. Sie können bei zwei ausgezeichneten Produkten somit in den meisten Fällen nicht erkennen, welches Produkt hinsichtlich der Bewertungskriterien besser ist.
1.2 Typ II: Selbsterklärter Umweltanspruch
Typ-II-Umweltzeichen sind selbsterklärte Umweltangaben, die unter anderem von Herstellern, Händlern oder Verbänden für einzelne Produktgruppen oder bestimmte Produktmerkmale definiert werden. Die Zertifikate basieren auf Informationen des jeweiligen Unternehmens und werden in den meisten Fällen nicht durch unabhängige externe Stellen überprüft.
Typ-II-Umweltzeichen können einfache Aussagen zu Umweltaspekten wie Recyclingfähigkeit, Energieverbrauch oder Schadstoffgehalt enthalten, liefern jedoch keine umfassende, vergleichbare Bewertung und dienen daher vor allem als Informationshilfe oder Marketinginstrument. Ein typisches Beispiel sind Piktogramme auf Verpackungen, die darauf hinweisen, dass das Produkt recycelbar (Bild 2) oder frei von bestimmten Stoffen ist.
Auch wenn die Kriterien nicht den strengen Anforderungen an Typ-I-Umweltzeichen entsprechen, gelten für Typ-II-Umweltzeichen ebenfalls bestimmte Regeln, die unter anderem in der ISO 14021 definiert sind. Diese Norm legt zum Beispiel fest, wie selbsterklärte Umweltaussagen formuliert werden müssen, um transparent und nachvollziehbar zu sein.
1.3 Typ III: Umweltproduktdeklarationen
Die im Bauwesen etablierten Umweltproduktdeklarationen (engl. Environmental Product Declarations – EPDs) sind klassische Beispiele für Typ-III-Umweltzeichen nach ISO 14025. Sie beinhalten verifizierte Angaben zu den Umweltauswirkungen eines Produkts über seinen gesamten Lebenszyklus, von der Rohstoffgewinnung über Herstellung und Nutzung bis zum Nutzungsende. Hierzu gehören unter anderem die im Lebenszyklus entstehenden Treibhausgasemissionen und Energie- und Wasserverbräuche sowie der Rohstoff- und Materialeinsatz und mit dem Produkt verbundene Abfall- und Schadstoffbelastungen.
Im Gegensatz zu Typ-I- und Typ-II-Umweltzeichen, die Produkte bei Einhaltung von Mindestanforderungen mit einem Label auszeichnen, handelt es sich bei EPDs nicht um Bewertungssysteme. Das Vorhandensein einer EPD ist demnach noch keine Aussage über die Umweltfreundlichkeit des Produkts. Vielmehr liefern EPDs transparente, standardisierte Informationen, die es Anwendern ermöglichen, Produkte zu vergleichen und fundierte Entscheidungen auf Grundlage der tatsächlichen Umweltwirkungen zu treffen (Bild 3).
2 Fazit
Es gibt drei Typen von Umweltzeichen, die sich vor allem in Bezug auf Bewertungsumfang, Prüfung und Detailtiefe der bereitgestellten Informationen unterscheiden (Tab. 1). Gemeinsam bilden sie ein gestaffeltes System, das sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen verschiedene Möglichkeiten bietet, um Umweltaspekte zu berücksichtigen. Je nach Bedarf können sie einen schnellen Überblick liefern, gezielt Informationen zu einzelnen Umweltwirkungen bereitstellen oder Produkte auf Grundlage detaillierter, standardisierter Daten beschreiben. Dadurch unterstützen Umweltzeichen fundierte Entscheidungen und tragen zu einer stärkeren Orientierung in Bezug auf nachhaltige Produktwahl und -entwicklung bei.
Tab. 1 Charakteristische Merkmale der Umweltzeichen [1]
| Kriterium | UmweltzeichenTyp I„Umwelt-Label“ | UmweltzeichenTyp II„Selbstdeklaration“ | UmweltzeichenTyp III„Umwelt-Deklaration“ |
|---|---|---|---|
| primäre Zielgruppe | Verbraucher (z. B. Bauherren) | Verbraucher (z. B. Bauherren) | Wirtschaftsakteure, z. B. Planer und Auditoren |
| Ziel | Produktbewertung | Produktbewertung | transparente Informationsbereitstellung |
| Verwaltung durch externe Dritte | ja | nein | ja |
| unabhängige Prüfung | ja | nein | ja(intern oder extern – zwingend extern bei an Verbraucher gerichteten Informationen und z. B. bei IBU-EPDs) |
| Inhalt | Prüfung auf zuvor vom Zeichengeber festgelegte Kriterien | aus Sicht des Anbieters hervorzuhebende umwelt- oder gesundheitsrelevante Eigenschaften | quantifizierte umweltbezogene Informationen |
| Beispiele | Blauer Engel, natureplus, Euroblume, FSC | Drei-Pfeile-Symbol, diverse Siegel zur Schadstoff- oder Emissionsfreiheit | Umwelt-Produktdeklarationen |
Das gesamte Glossar ist zu finden unter www.nbau.org/glossar.
Literatur
- Fischer, D. (2017) Umweltkennzeichnungen – eine Typfrage! greenBUILDING, Sonderausgabe BAU 2017 (Ausgabe 77), S. 18–21. Berlin: Schiele & Schön.




