Im Kontext des UK Net Zero Carbon Buildings Standard
Der im November 2025 veröffentlichte Leitfaden der Institution of Structural Engineers erläutert die Pilotversion des UK Net Zero Carbon Buildings Standard (UKNZCBS) mit Fokus auf die Anforderungen an den Embodied Carbon – also die in Baumaterialien und Bauprozessen gebundenen CO₂-Emissionen. Ziel des Standards ist es, eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Bewertung von Gebäuden zu schaffen, die mit den Klimazielen des Vereinigten Königreichs und dem 1,5°C-Pfad kompatibel sind.
Der Standard definiert klare Grenzwerte für den gebäudebezogenen CO₂-Ausstoß über den gesamten Lebenszyklus und unterscheidet zwischen zwei Hauptkategorien:
- Pass/Fail-Metriken wie Grenzwerte für den Upfront Carbon (Module A1–A5), Photovoltaik-Anlagen (kgCO₂e/kWp) und Kältemittel (GWP)
- Reporting-Metriken, die zusätzliche Daten für die Verifizierung liefern, ohne feste Grenzwerte vorzugeben
Die Berechnung der zulässigen Emissionsgrenzen erfolgt anhand von fünf Schritten: Bestimmung des Arbeitstyps (Neubau, Retrofit, Reportable Works), Festlegung des Startjahres, Identifikation der Gebäudesektoren, Auswahl der Grenzwerte aus den Tabellen des Standards und gegebenenfalls eine flächengewichtete Berechnung für Mischprojekte.
Für die Praxis empfiehlt der Leitfaden eine frühzeitige Integration von CO₂-Reduktionsstrategien in die Projektplanung, da die größten Einsparpotenziale in den frühen Entwurfsphasen liegen. Dazu gehören Materialeffizienz, Wiederverwendung von Bauteilen und die Wahl emissionsarmer Materialien. Ergänzend wird eine kontinuierliche Überwachung der Emissionen über alle RIBA-Phasen hinweg empfohlen.
Neben den Grenzwerten für den Upfront Carbon fordert der Standard eine vollständige Lebenszyklusbewertung nach RICS v2, um künftig auch für die gesamte Lebensdauer verbindliche Limits festlegen zu können. Die Daten sollen auf Basis von as-built Mengen und produktspezifischen EPDs erhoben werden.
Der Leitfaden betont die Bedeutung von Ausschreibungs- und Vertragsklauseln zur Sicherstellung der CO₂-Ziele sowie die Einbindung von Mieter:innen bei Innenausbauentscheidungen. Für Photovoltaik gilt ein fixer Grenzwert von 750 kgCO₂e/kWp, für Kältemittel ein GWP-Limit von 677 kgCO₂e/kg.
Insgesamt bietet der Standard eine robuste Grundlage zur Vermeidung von Greenwashing, zur Harmonisierung von Branchenpraktiken und zur Unterstützung politischer Maßnahmen für den Übergang zu einer klimaneutralen Bauwirtschaft.
UK Net Zero Carbon Buildings Standard
Guidance on Embodied Carbon Aligned with Pilot Version rev2
The Institution of Structural Engineers (2025)
https://www.istructe.org/sitefiles/handlers/downloadfile.ashx?productid=10837


