Ein breites Bündnis aus 16 Verbänden der Bau-, Baustoff- und Kreislaufwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) bereits im ersten Quartal 2026 umzusetzen. Bislang ist die Anpassung erst für die zweite Jahreshälfte vorgesehen.
Die Verbände verweisen auf die Ergebnisse des UBA-Planspiels 2.0 und die verpflichtende Evaluierung der Mantelverordnung bis August 2025. Ziel ist eine praxisgerechte Weiterentwicklung, die Rechtssicherheit schafft und die Kreislaufwirtschaft stärkt – ohne zusätzliche Bürokratie. Kernpunkte der geforderten Änderungen:
- Vereinfachung der Analytik
- Klarstellung bei der Bewertung der Grundwasserdeckschicht
- Regelungen für mobile Aufbereitungsanlagen
- Entbürokratisierung der Dokumentationspflichten
Bereits die Umweltministerkonferenz hatte im November eine schnelle Anpassung als „dringend geboten“ bezeichnet. Die Verbände sehen die Novelle als entscheidenden Schritt, um die Nutzung von Recycling-Baustoffen zu fördern und die Klimaziele im Bausektor zu erreichen.
Schreiben an Bundesumweltminister Schneider
16 Verbände fordern sofortige Novelle der Ersatzbaustoffverordnung


