
Die Bundesingenieurkammer kritisiert den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) trotz einzelner Fortschritte als insgesamt unzureichend.
Bereits das Verfahren wird beanstandet. Die Frist zur Stellungnahme sei zu kurz gewesen, um die komplexen Inhalte fachlich fundiert zu bewerten. Angesichts der Tragweite des Gesetzes für Planung, Baupraxis und Energieberatung sei eine breitere Einbindung der Fachöffentlichkeit erforderlich.
Richtige Ansätze – aber ohne klare Zielmarken
Inhaltlich erkennt die Kammer zwar positive Ansätze, etwa die Überführung wesentlicher Einzelanforderungen der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht und damit auch die Einführung der Lebenszyklusanalyse (LCA). Die Lebenszyklusanalyse bleibt nach Ansicht der Bundesingenieurkammer wirkungslos, da verbindliche Grenzwerte fehlen. Es fehle eine klare Zielperspektive mit konkreten Meilensteinen für einen klimaneutralen Gebäudebestand. Ohne nachvollziehbaren Transformationspfad drohten nationale und europäische Klimaziele verfehlt zu werden.
Unklare Regelungen beim Heizungstausch
Kritisch bewertet wird insbesondere die geplante Neuregelung beim Heizungstausch. Der Wegfall zentraler Vorgaben schaffe Unsicherheiten, etwa beim Ausstieg aus Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen. Die vorgeschlagene „Biotreppe“ wird als unzureichend eingeschätzt, da sie weder Klimaneutralität bis 2045 sicherstellt noch die Verfügbarkeit nachhaltiger Brennstoffe gewährleistet. Die Kammer fordert klare und verlässliche Rahmenbedingungen sowie den Erhalt der 65-Prozent-EE-Vorgabe.
Rückschritte bei Neubauten und falsche Steuerungsgrößen
Auch im Neubau sieht die Bundesingenieurkammer Risiken: Energetische Anforderungen insbesondere bei Nichtwohngebäuden drohen zu sinken. Zudem wird die Fokussierung auf den Primärenergiebedarf kritisiert; stattdessen sei eine Ausrichtung an tatsächlichen CO₂-Emissionen erforderlich. Zielkonflikte zwischen Effizienzanforderungen und Baukosten müssten stärker berücksichtigt werden.
Haftungsrisiken bei Energieausweisen
Weitere Kritik betrifft die Energieausweise: zukünftige verpflichtende Angaben für Modernisierungsempfehlungen bergen Haftungsrisiken, da die Datengrundlage oft unsicher ist. Zudem sollten die Energieausweise eine Transparenz bei CO₂- und Betriebskosten schaffen.
Notwendig wäre ein verlässlicher Transformationspfad
Nach Auffassung der Bundesingenieurkammer verfehlt der Entwurf das erklärte Ziel der Vereinfachung. Weder werde die Komplexität des Regelwerks spürbar reduziert, noch entstehe mehr Transparenz für die Praxis. Die Bundesingenieurkammer hatte einen echten Neustart für den Gebäudesektor erwartet – mit klaren, praktikablen und klimapolitisch wirksamen Regelungen. Notwendig wäre aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein klarer, konsistenter und verlässlicher Transformationspfad. Vor diesem Hintergrund verweist die Bundesingenieurkammer auf ihr Positionspapier aus dem Dezember 2025, deren grundlegende Kritikpunkte weiterhin gelten.
Gleichzeitig betont die Kammer ihre Bereitschaft zur konstruktiven Mitwirkung im weiteren Verfahren. Angesichts der großen Herausforderungen im Klimaschutz und bei der Energieeinsparung sei jedoch ein ernsthafter, transparenter und fachlich fundierter Beteiligungsprozess unerlässlich. Trotz der knappen Frist hat die Bundesingenieurkammer erste konkrete Punkte benannt, die aus ihrer Sicht präzisiert, nachgeschärft oder gestrichen werden müssen.

