Im Gespräch mit Rolf Bösinger

Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger
Quelle: Bundesregierung/Guido Bergmann

Staatssekretär im Bundesbauministerium

Erstmals seit 1998 gibt es mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wieder ein eigenständiges Bundesbauministerium. Dessen wichtigste Aufgabe ist vielleicht, den Bau von ausreichend Wohnraum mit dem Klimaschutz unter einen Hut zu bringen und dabei die Kosten im Blick zu behalten. Bernhard Hauke hat mit dem Staatssekretär im Bundesbauministerium Rolf Bösinger gesprochen.

Bundesbauministerin Klara Geywitz will 400.000 Wohnungen pro Jahr bauen, davon 100.000 Sozialwohnungen. Was soll mit dem im April gestarteten Bündnis für bezahlbares Wohnen erreicht werden?

Mit dem Bündnis möchten wir alle Akteure in die Verantwortung für den Wohnungsbau nehmen. Jeder muss seinen Beitrag leisten: Bauwirtschaft, Länder, Kommunen und die ­Zivilgesellschaft. Vergessen wir nicht, Bauen ist in vielen Bereichen Sache der Länder und der Kommunen. Wir als Bundesbauministerium wollen aber alle Akteure an einen Tisch bringen und gemeinsame Ziele vereinbaren. Wir kommen nicht mit leeren Händen – 14,5 Mrd. Euro werden für den Sozialen Wohnungsbau der Länder bereitgestellt. Auch eine Erhöhung der Absetzung für Abnutzung (AfA) von 2 auf 3 % ist vorgesehen.

Bauland stehe genug zur Verfügung, hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in einer aktuellen Studie festgestellt. Warum wird dann trotz der entsprechenden Nachfrage bisher nicht hinreichend Wohnraum gebaut?

Wir werden die Förderung des gesamten Wohnungsbaus auf neue, nachhaltigere Füße stellen.

Die grundlegende Aussage der Studie ist, dass genug Bauland vorhanden ist. Aber alles muss jetzt schneller gehen. Die Planungs- und Genehmigungsprozesse müssen deutlich beschleunigt werden. Insbesondere bei den Baugenehmigungen brauchen wir mehr Geschwindigkeit, z. B. mit digitalen Antrags- und Genehmigungsprozessen – Stichwort digitaler Bauantrag. Hier unterstützt der Bund die zuständigen Länder bereits mit finanziellen Mitteln. Aber die Beschleunigung der Nutzung digitaler Methoden muss ausdrücklich auch kleine und mittelständische Firmen einschließen. Mit der Initiative BIM Deutschland – Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens – unterstützt der Bund auch an dieser Stelle die ­Digitalisierung im Bauwesen. Und wir werden die Förderung des gesamten Wohnungsbaus auf neue, nachhaltigere Füße stellen.

Geld und Digitalisierung allein werden für den Bau von mehr Wohnungen nicht ausreichen.

Ja, richtig. Dem offenkundigen Fachkräftemangel auch am Bau wollen wir eine Fachkräftestrategie mit mehr dualer Ausbildung im Inland und mit der Förderung von Fachkräfteeinwanderung entgegensetzen. Und mit dem seriellen und modularen Bauen wollen wir auch eine effiziente Bauweise fördern, mit Vorteilen wie Vorfertigung und daraus resultierenden kurzen Bauzeiten und weniger Belastungen vor Ort, aber auch einer Begrenzung der Baukosten.

Das klingt nach Neubau, den wir sicher auch brauchen. Im Frühjahr wurde ein neuer Beirat für Raumentwicklung von Bauministerin Klara Geywitz berufen. Wollen und müssen wir nicht auch den Flächenverbrauch reduzieren, mehr im Bestand bauen?

Dass der Flächenverbrauch reduziert werden muss, ist unstreitig. Wir wollen bis 2030 den täglichen Flächenverbrauch auf unter 30 ha verringern. Flächenschonung und der Bau neuer Wohnungen stehen jedoch nicht im direkten Widerspruch zueinander. Das hat auch die Baulandumfrage ergeben, nach der es ja ausreichend Bauland gibt. Auch der im BauGB verankerte Grundsatz des Vorrangs der Innenentwicklung stellt sicher, dass die Komponente „Flächenverbrauch“ stets mitgedacht wird.

Wie sehen Sie eine im Zusammenhang mit dem verstärkten Bauen mit und im Bestand geforderte Umbauordnung?

Eine solche Umbauordnung betrifft das Bauordnungsrecht, für das ausschließlich die Länder zuständig sind. Grundsätzlich ist aber der Ansatz, den Bestand zu stärken, schon aus Gründen des Klima- und Ressourcenschutzes aus meiner Sicht der richtige.

Es geht darum, ­Gebäude ganzheitlich zu optimieren, und das bedeutet, die Nutzungs- und ­Betriebskosten im Wege einer Lebens­zyklusbetrachtung in den Blick zu nehmen.

Aktuelle Materialknappheit und Preissteigerungen werden Auswirkungen auf das Bauvolumen, insbesondere das nachhaltige Bauen haben. Was plant das Bundesbauministerium hier jenseits der Preisgleitklausel, sodass die oben genannten Bauziele nachhaltig erreicht werden können?

Unser Ziel ist es, die Neubauförderung schrittweise immer stärker an Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Effizienz auszurichten. Die KfW-Förderung kann da schon zum Teil unterstützen. Ich muss aber auch sagen, dass das nachhaltige Bauen nicht einfach nur teurer ist. Es geht ja vor allem auch darum, Gebäude ganzheitlich zu optimieren, und das bedeutet, auch verstärkt die Nutzungs- und Betriebskosten im Wege einer Lebenszyklusbetrachtung in den Blick zu nehmen. Für die genannten Bauziele ist es aber natürlich auch wichtig, dass die Mittel für den Sozialen Wohnungsbau deutlich angehoben wurden. Bei den Lieferketten müssen wir sicher auch teilweise andere Wege gehen und im Bündnis mit den Ländern sehen, dass wir mehr Wertschöpfung in Deutschland und Europa behalten oder schaffen, um unabhängiger zu werden.

Zirkuläres Bauen, also insbesondere Recycling oder Wiederverwendung, scheitert bisher oft weniger an den technischen Möglichkeiten, sondern an den rechtlichen und wirtschaftlichen Randbedingungen und auch am weniger guten Image „gebrauchter“ Baustoffe und Bauteile.

Es sollen bestehende Gesetze und Verordnungen (Abfallrecht, Gefahrstoff- und Ersatzbaustoffverordnung) geprüft und ggf. angepasst werden, um die Aspekte der Kreislaufwirtschaft im gesamten Lebenszyklus von Bauwerken zu fördern. Bundesweit einheitliche ­Regelungen sollen es den Wirtschaftsakteuren auch zukünftig ermöglichen, durch Kreislaufwirtschaft, Recycling und Wiederverwertung einen Beitrag zur Ressourcenschonung zu leisten. Das Bundesumweltministerium arbeitet zurzeit an einer Novelle der Mantelverordnung und überprüft, bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung rechtliche Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft für qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe aufzunehmen. Diese Regelung kann Recycling im Bausektor fördern, wirkt erhöhten Deponiekosten und Deponieengpässen entgegen und vermeidet lange Transportwege und damit einhergehende CO2-Emissionen.

Im Koalitionsvertrag wird ein Ressourcenpass genannt. Wann kommt der und was soll damit erreicht werden?

Richtig, der Koalitionsvertrag sieht neben der Überarbeitung des Gebäudeenergieausweises auch die Einführung eines Gebäuderessourcenpasses vor. Hier sollte zunächst geprüft werden, ob eine Verknüpfung dieser Vorhaben sinnvoll und möglich ist. Die Novelle zur EU-Gebäuderichtlinie ist aber noch nicht abgeschlossen. Es bleibt deshalb zunächst abzuwarten, wie die europäischen Vorgaben zum Energieausweis im Ergebnis aussehen werden. Ungeachtet dessen laufen bereits auf wissenschaftlich-fachlicher Ebene die Diskussionen um einen Gebäuderessourcenpass. Übergeordnetes Ziel ist es, ein praxisgerechtes Instrument zu verankern, um die Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen erfassen und bewerten, das Potenzial für ein Urban Mining prognostizieren und damit Stoffströme nachhaltig im Sinne eines effizienten Ressourcenmanagements gezielt steuern und beeinflussen zu können. Einen Ansatz bietet hier die Lebenszyklusbetrachtung des neuen Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG), mit der die verbauten Produkte ohnehin erfasst werden. Ein Ressourcenpass kann als Nebenprodukt aus dem Materialinventar der Lebenszyklus­betrachtung nach QNG hervorgehen.

Neben dem Betrieb von Gebäuden muss auch der eigentliche Herstell- und Bauprozess dekarbonisiert werden. Die klassischen Baustoffe Beton, Stahl oder Ziegel stehen da in der Kritik. Aber es gibt viele Entwicklungen von grünem Stahl bis Recyclingbeton oder CO2-reduziertem Zement. Wie kommen solche Innovationen aus dem Labor schneller auf die Baustellen?

Das Bundesbauministerium widmet sich mit dem Innovationsprogramm Zukunft Bau intensiv der Bauforschung und dem Innovationstransfer. Wir planen, das Innovationsprogramm um ein neues Förderprogramm für Innovation im Gebäudebereich zu ergänzen, mit dem Bauherrinnen und Bauherren ermutigt und in die Lage versetzt werden sollen, innovative Lösungen in laufende Projektentwicklungen, Planungs- und Bauvorhaben einzubringen. Darüber hinaus verfolgen wir im Rahmen der Förderung einen materialneutralen und technologieoffenen Ansatz. Die Verankerung von Anforderungswerten an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus von Gebäuden in der Neubauförderung wird die Nachfrage nach Bauprodukten mit geringer CO2-Bilanz erhöhen. Erstmalig werden wir mit dem Zukunft Bau Pop-up-Campus in diesem Jahr auch ein neues Format des Innovationstransfers durchführen. Ziel ist es, eine Brücke zu schlagen zwischen den neuesten Erkenntnissen aus der Wissenschaft, deren Übersetzung in baupraktische Anwendungen sowie der Vermittlung an ein breites Publikum. Für den Zeitraum von ca. fünf Monaten wird ein bestehendes Areal in einen Experimentierraum verwandelt werden, in dem ein kreatives und niederschwelliges Ausprobieren und Demonstrieren neuer baulicher Ansätze ermöglicht wird.

Die weitere Förderung des Bauens mit Holz ist ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehalten. Kürzlich hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke ein Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz vorgestellt, das Waldökosysteme schützen und naturnahe Wälder fördern will sowie den Holzeinschlag in öffentlichen Wäldern stoppt. Wie stark kann das Bauen mit Holz im Gesamtkontext wirklich wachsen?

Die Förderung des nachhaltigen Bauens mit Holz ist ebenso wie andere Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des Waldes ein wichtiger Bestandteil im Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz. Das inländische Holzaufkommen wird sich aufgrund der Auswirkungen der Klimakrise auf den Wald in Art (Baumarten) und Umfang (Mengen) zunehmend verändern. Der wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik geht in seinem Gutachten von Oktober 2021 jedoch davon aus, dass der Nadelholzbedarf für die Deckung der benötigten Holzbausortimente in den nächsten 15–20 Jahren noch ausreichend durch inländische Versorgung gegeben ist.

Wie weit lohnt es sich, Alternativen wie biobasierte Werkstoffe für das Gebäude zu fördern, sodass die Waldbestände perspektivisch mehr dem natürlichen Klimaschutz zur Verfügung stehen?

Wir müssen den Wettbewerb um ­klimaschonende Technologien in und zwischen allen ­Produktgruppen ­stimulieren.

Hinsichtlich der Förderung im Gebäudebereich möchte ich zunächst betonen, dass wir mit der Lebenszyklusbetrachtung einen materialneutralen und technologieoffenen Ansatz verfolgen. Aus diesem Ansatz ergibt sich der erforderliche Anreiz zur Dekarbonisierung der gesamten Baustoffindustrie. Es müssen alle Hersteller von Baustoff- und Produktgruppen angesprochen und eingeladen werden, ihren Beitrag zum Erreichen von Klimaschutzzielen zu leisten. Es ist davon auszugehen, dass Anforderungswerte an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus in Förderprogrammen zu einer verstärkten Verwendung von Bauprodukten führen, die zur Errichtung von klima-, umwelt- und gesundheitsverträglichen sowie ressourcenschonenden Bauwerken beitragen. Hierdurch ist eine Steigerung der Holzbauquote ebenso zu erwarten wie eine Steigerung der Verwendung von Sekundärbaustoffen bzw. Baustoffen mit hohem Recyclinganteil, Lehmbaustoffen oder Bauprodukten aus CO2-armen Produktionsprozessen. Wir müssen den Wettbewerb um klimaschonende Technologien in und zwischen allen Produktgruppen stimulieren. Natürlich sind biobasierte Werkstoffe für das Bauen eine hervorragende Lösungsoption für die am Bau Beteiligten, um Anforderungswerte an die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus zu erfüllen.

Wir brauchen dringend einen Weg, der weg von einer ungebremsten Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen führt, um unser Klima zu schützen, aber auch um die Wirtschaftskraft unseres Landes zu erhalten. Hier können und müssen biobasierte Werkstoffe und insbesondere das Holz einen nachhaltigen Beitrag zur Rohstoffsicherung leisten. Tatsächlich ist der Holzbau im Gebäudebereich bislang die einzige für die breite Anwendung verfügbare Technologie, die CO2 aus der Atmosphäre in Form von Kohlenstoff über einen längeren Zeitraum in der Gebäudekonstruktion speichert.

Der KfW-Förderstopp für Energiesparhäuser Anfang des Jahres kam überraschend, im April gab es ein weiteres KfW-Förderprogramm, allerdings nur mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro. Wie geht es weiter mit der Förderung energiesparenden oder – besser – nachhaltigen Bauens?

Ganz klar: die Förderung von Neubauten muss wieder besser planbar für die Investoren werden und sie gleichzeitig motivieren, auf ambitionierte Konzepte zu setzen. Die bisherigen Förderkonzepte, die einseitig auf Effizienz im Betrieb setzen, sind einerseits zu breit gestreut und gleichzeitig nicht ausreichend ganzheitlich ausgelegt, um unsere nationalen Klimaziele zu erreichen. Die verbesserten technischen Möglichkeiten erlauben inzwischen Lösungen, die CO2-Einsparungen über den gesamten Lebenszyklus optimieren. Hier wollen wir hin. Die herkömmliche EH-40-Förderung mit 1 Mrd. Euro war erwartungsgemäß schnell ausgeschöpft. Wir setzen darauf, dass sich die Bauherren auf das für Januar 2023 vorgesehene umfassende Neubauprogramm einstellen. Für die Übergangszeit steht eine EH-40-Förderung in Kombination mit dem QNG-Siegel zur Verfügung. Um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze reduziert. Die Förderung für die Sanierung haben wir trotz der Ausreizung des Förderbudgets nicht beschnitten, da diese einen ganz wesentlichen Baustein für die Erreichung der Klimaziele darstellt. Aber auch hier sehen wir Überarbeitungsbedarf und werden uns für eine Weiterentwicklung der Fördertatbestände einsetzen. Aus unserer Sicht sollten insbesondere jene Haushalte bei der Sanierung oder dem Neubau unterstützt werden, die zwar über ein niedriges Einkommen verfügen, sich aber auf lange Sicht den Erwerb von Eigentum oder den Umbau des Hauses leisten werden können, nur bei der Anschubfinanzierung häufig leer ausgehen.

Was erwartet uns mit dem überarbeiteten Gebäudeenergiegesetz (GEG) diesen Sommer?

Der Gebäudesektor hat die Ziele des Bundesklimaschutzgesetzes auch 2021 verfehlt. Hier müssen wir zwingend gegensteuern. Zum Beispiel müssen wir die Wärmeversorgung umstellen. Die Nutzung fossiler Brennstoffe hat keine Zukunft. Die Herausforderung liegt hier im Bestand, der sich allerdings gerade durch seine Vielfalt auszeichnet. Wir brauchen sinnvolle und leicht erklärbare Lösungen für das ganze Spektrum an Bestandsgebäuden und ihre zumeist fossil betriebenen Heizungen. Ineffiziente Wärmepumpen in nicht sanierten Altbauten treiben die Energiekosten hoch und verärgern zu Recht die Bürger. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz werden wir dazu ein Gesetz entwickeln und dabei auf technologieoffene Lösungen achten. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor. Im ersten Schritt werden wir zunächst die Neubaustandards auf das EH-55-Niveau anheben. Die Standards sind gut etabliert und stellen keine Hürde für die Bauwirtschaft dar. Die Einzelheiten zur Ausgestaltung der Vorgaben stehen noch nicht fest. Auch die CO2-Umlage für Wohngebäude wird kommen. Hier haben wir uns auf ein Stufenmodell für die Verteilung der Lasten auf Mieter und auf Vermieter geeinigt. Je besser der energetische Standard einer Wohnung, umso weniger wird der Vermieter belastet – und der Mieter profitiert durch geringe Nebenkosten ebenso. Ich denke, das ist fair.

Ziel ist, nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben der Häuser in der Bau- und
Immobilienwirtschaft zu etablieren.

Welche Rolle wird künftig das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) spielen?

Ab 2023 wollen wir die Förderung auf ganz neue Beine stellen und möglichst viele Stellschrauben mit einer klimafreundlichen, ganzheitlichen Betrachtung über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigen, insbesondere die Treibhausgasemissionen. Die genaue Justierung des neuen Förderprogramms Klimafreundliches Bauen wird zwischen dem BMWK und dem BMWSB aktuell erarbeitet. Klar ist, dass der Lebenszyklusbetrachtung des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) hierbei eine bedeutende Rolle zukommen wird. Das QNG soll das Instrument sein, mit dem sichergestellt wird, dass die wesentlichen Aspekte des nachhaltigen Bauens umgesetzt werden. Das Ziel ist, nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben der Häuser in der Bau- und Immobilienwirtschaft Deutschlands zu etablieren. Hierzu werden wir das QNG sukzessive ausbauen. Derzeit steht das QNG nur für die Anwendungsfälle Wohngebäude, Unterrichtsgebäude sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zur Verfügung. Zugleich müssen die Zertifizierungsstellen ihre Kapazitäten ausweiten, was diese angesichts der steigenden Nachfrage sicherlich auch tun werden. Im Herbst 2022 vollziehen wir mit einem weiteren QNG-Siegel für den Nichtwohnungsbau den nächsten Schritt.


Rolf Bösinger, geb. 1966, 1986–1991 Studium der Wirtschaftswissenschaften Uni Freiburg, 1997 Promotion zur Neuordnung des Bundesfinanzausgleichs; 1997–2000 Staatskanzlei Saarland Referatsleiter Wirtschafts- u. Finanzpolitik; 2002–2005 SPD-Vorstand Abteilungsleiter; 2005–2008 Bundesarbeits- und Sozialministerium Leiter Planungsstab, 2008–2010 Abteilungsleiter Grundsatzfragen, 2011–2012 Leiter CSR; 2012–2015 Hansestadt Hamburg Leiter Planungsstab; 2015–2018 Staatsrat Wirtschaft u. Innovation; 2018–2021 Bundesfinanzministerium StS., seit Dez. 2021 Staatssekretär im Bundesbauministerium (BMWSB)

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