Kreislaufwirtschaft wird durch neue Ökobilanzregeln für Re-Use-Produkte greifbar gemacht

Das Institut Bauen und Umwelt e. V. (IBU) hat Ökobilanzierungsregeln für Re-Use-Produkte in seinen Environmental Product Declarations (EPDs) eingeführt. Diese gelten für Produkte, die nach dem Rückbau aufbereitet und für denselben Zweck wiederverwendet werden.

Bislang gab es keine Regelungen für die ökobilanzielle Betrachtung von Re-Use-Produkten. Der Sachverständigenrat des IBU hat nun einen neuen Anhang für Re-Use-Produkte im PCR Teil A der IBU-Regularien verabschiedet. Dieser Anhang enthält neue Bilanzierungsregeln für die Herstellungs- bzw. Aufbereitungsphase (Module A1–A3). Dabei gilt, dass Re-Use-Produkte lastenfrei in das System eingehen und nur die Umweltwirkungen aus dem neuen Produktsystem in die Berechnung einfließen. Dazu gehören u. a. der Aufwand beim selektiven Rückbau und alle Prozesse, die der Aufbereitung zuzurechnen sind. Alle anderen Module der EPD werden wie gewohnt berechnet. Ziel der neuen Regeln ist eine bessere Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.

„Wir spüren einen starken Bedarf aus dem Markt, das Thema Re-Use in EPDs abzubilden. Anfragen erreichen uns aus allen Produkt- und Materialbereichen“, erläutert Stefan Zwerenz, Leiter der Verifizierungsstelle im IBU. „Diese Nachfrage hat uns veranlasst, dafür einheitliche und verbindliche Regeln mit unserem Sachverständigenrat zu entwickeln.“

Die nun veröffentlichten Regeln sind daher ein wichtiger Schritt für die Politik und die Baubranche, um EPDs im Kontext der Kreislaufwirtschaft zu betrachten. Insbesondere die europäische Gesetzgebung zeigt mit Initiativen wie dem Green Deal die Notwendigkeit, das Thema Abfallvermeidung in der Bauwirtschaft stärker in den Fokus zu nehmen. Für herstellende Unternehmen, die bereits Re-Use-Konzepte für ihre Produkte anwenden, ist es wichtig, die Wiederverwendung ihrer Produkte anhand normativer, vergleichbarer und transparenter Daten darstellen zu können. Deshalb ist es dem IBU wichtig, eine Lösung anzubieten, wie überprüfbare Informationen zur Kreislaufwirtschaft am besten in die Umweltproduktdeklaration (EPD) integriert werden können, um ein umfassendes und genaues Bild des gesamten Lebenszyklus eines Bauprodukts zu erhalten.

Die IBU-Regularien fokussieren sich konkret auf die ökobilanzielle Betrachtung. Ob und unter welchen gesetzlichen Vorschriften Re-Use-Produkte auf den Markt gebracht werden können und an welcher Stelle sie möglicherweise als Abfall zu betrachten sind, wird von den EPD-Regeln nicht betrachtet, stellt das IBU klar.


Beschlüsse des IBU-Sachverständigenrats:
https://ibu-epd.com/beschluesse-sachverstaendigenrat


Neuer Anhang PCR Teil A Re-Use:
https://ibu-epd.com/wp-content/uploads/2023/10/DE-PCR-Teil-A_Anhang_ReUse.pdf

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