Praktische Erfahrungen mit dem ­digitalen ­Gebäuderessourcenpass

Mehrwert, Erstellung und regulatorische Anforderungen

Die EU verschärft ihre Anforderungen an digitale Gebäudedaten, die Ökobilanzierung und die Dokumentation von Materialströmen – unter anderem durch die EPBD (EU-Gebäuderichtlinie), den geplanten europaweit einheitlichen Standard für digitale Gebäudelogbücher sowie ab 2028 die verpflichtende Lebenszyklus-Treibhausgasbilanzierung neuer Gebäude. Ungeachtet bisher fehlender nationaler Vorgaben entwickelt sich der Gebäuderessourcenpass damit zunehmend zu einem zentralen Instrument, um Materialinventare transparent zu erfassen, Kreislauffähigkeit zu bewerten und künftige regulatorische Anforderungen effizient zu erfüllen.

1 Regulatorische Anforderungen

Zukünftig müssen die EU-Mitgliedstaaten deutlich genauer nachweisen, welchen Beitrag einzelne Maßnahmen im Gebäudesektor zu den Klimaschutzzielen leisten. Die novellierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EU-Gebäuderichtlinie, kurz: EPBD) definiert daher nicht nur energetische Anforderungen, sondern schafft auch die Grundlagen für die strukturierte Erfassung und den Austausch digitaler Gebäudedaten. Bis Ende Mai 2026 ist die aktuelle EPBD-Fassung nach derzeitigem Stand in nationales Recht zu überführen.

2 Neue EU-Anforderungen an die Digitalisierung von Gebäudedaten

Gemäß Artikel 22 der EPBD muss jeder Mitgliedstaat eine nationale Datenbank zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einrichten. Sie soll Daten aus allen relevanten Quellen zusammenführen – darunter Energieausweise, Inspektionsberichte, Renovierungspässe, den Intelligenzfähigkeitsindikator sowie berechnete oder gemessene Energieverbräuche der erfassten Gebäude. Ergänzend können auch Informationen zu betriebsbedingten und grauen Emissionen sowie zum gesamten Treibhausgaspotenzial über den Lebenszyklus gespeichert werden.

Mit der in Art. 2 EPBD verankerten Definition wird das „Digitale Gebäudelogbuch“ zu einem zentralen Baustein der europäischen Gebäudegesetzgebung. Mit dem digitalen Gebäudelogbuch geht die Europäische Union perspektivisch noch einen Schritt weiter und plant ein „[…] gemeinsames Register für alle einschlägigen Gebäudedaten, einschließlich Ausweisen über die Gesamtenergieeffizienz, Renovierungspässen und Intelligenzfähigkeitsindikatoren sowie Daten im Zusammenhang mit dem Lebenszyklus-Treibhauspotenzial, die eine fundierte Entscheidungsfindung und den Informationsaustausch innerhalb des Bausektors sowie zwischen Gebäudeeigentümern und -bewohnern, Finanzinstituten und öffentlichen Einrichtungen erleichtern“ [1].

1.2 Digitales Gebäudelogbuch gemäß EU-Vorgaben nicht vor 2028

Nach den Vorstellungen der Europäischen Union wird das digitale Gebäudelogbuch somit künftig zu einer einzigen Informationsquelle für Gebäude – von Planung und Bau über Renovierung bis hin zum Rückbau – und ermöglicht dadurch bessere Entscheidungen in jeder Phase ihres Lebenszyklus. Voraussichtlich bis zum 31.10.2028 soll das Europäische Komitee für Normung (CEN) einen europaweit harmonisierten Standard für digitale Gebäudelogbücher ausarbeiten und dabei auch Informationen zu den verbauten Bauprodukten und Materialien in Form eines Materialinventars und dokumentierter Digitaler Produktpässe (DPP) berücksichtigen [2].

1.3 Ökobilanzpflicht für Neubauten ab 2028

Die in Art. 7 EPBD verankerte Verpflichtung, das Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial neuer Gebäude mittels Ökobilanz zu berechnen und offenzulegen, ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft im Bauwesen. Die Vorgabe gilt nach aktuellem Stand ab 2028 für alle Neubauten mit mehr als 1000 m2 Nutzfläche und ab 2030 für alle neuen Gebäude. Ab 2030 treten außerdem verbindliche Zielwerte für das Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial in Kraft. Es umfasst alle Treibhausgasemissionen, die während der Herstellung und dem Transport von Bauprodukten, der Bauphase, dem Betrieb des Gebäudes, dem Austausch von Bauteilen sowie bei Abbruch, Transport, Wiederverwendung, Recycling oder Entsorgung anfallen. Der berechnete Wert – ausgewiesen in kg CO₂-Äquivalent pro Quadratmeter Nutzfläche – muss künftig insbesondere im Energieausweis veröffentlicht werden und macht damit die Klimawirkung von Gebäuden über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg deutlich transparenter [1].

1.4 Digitaler Ressourcenpass für Gebäude in Deutschland

Ein Gebäuderessourcenpass soll die Dokumentation der verbauten Rohstoffe erleichtern und die hochwertige Anschlussnutzung am Lebensende eines Gebäudes unterstützen. Damit kann er perspektivisch auch als Nachweis zur Erfüllung bestimmter Umweltstandards dienen. Die Einführung des „Digitalen Ressourcenpasses für Gebäude“ war ursprünglich für 2025 auf Bundesebene vorgesehen – so war es im Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP von 2021 verankert worden. Zur fachlichen Vorbereitung hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) bereits eine einheitliche Basisdatenstruktur entwickelt. Sie soll allen Akteuren am Markt ermöglichen, einen einheitlichen Qualitätsstandard anbieten zu können und die digitale Anschlussfähigkeit zu gewährleisten. Diese Basisstruktur umfasst Gebäudestammdaten – etwa eine Gebäude-ID – sowie vier aufeinander aufbauende Module mit Informationen zu Materialien, Ressourcen, Zirkularität und Schadstoffen. Modul 1 (Materialien) bildet mit dem Materialinventar – einem strukturierten Bauteilkatalog mit Mengen- und Massenangaben zu verbauten Bauprodukten und Materialien – die Grundlage für die Bewertungen in den weiteren Modulen. Langfristig sollten Ressourcenpässe auch für weitere Bauwerkstypen entwickelt werden.

Doch seit dem vorzeitigen Regierungswechsel 2025 ist es um den digitalen Ressourcenpass für Gebäude still geworden. Die alte Bundesregierung brachte die Einführung nicht mehr rechtzeitig auf den Weg, und im Koalitionsvertrag der amtierenden schwarz-roten Bundesregierung taucht das Instrument nicht mehr explizit auf. Stattdessen rückt die geplante Veröffentlichung des Aktionsprogramms Kreislaufwirtschaft, das prioritäre Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bis 2027 aufführt, stärker in den Fokus. Das Aktionsprogramm baut auf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) auf, die im Dezember 2024 einen langfristigen Rahmen für den Übergang zu einer zirkulären Wirtschaftsweise gesetzt hat. Darin war die Einführung eines digitalen Ressourcenpasses für Gebäude ab 2025 im Rahmen des QNG-Förderprogramms sowie langfristig eine verbindliche Anwendung im Neubau angekündigt worden [3]. Ob der digitale Ressourcenpass für Gebäude zu den priorisierten Maßnahmen der aktuellen Bundesregierung gehört, bleibt abzuwarten. Derzeit scheint der Schwerpunkt der politischen Agenda im Gebäudesektor auf der Umsetzung der EPBD zu liegen – vor allem in Form des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Mit einer Veröffentlichung der entsprechenden einheitlichen Bewertungsmethodik für einen digitalen Ressourcenpass für Gebäude ist im Zuge der geplanten Novellierung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB 2.0) zu rechnen [4].

2 Erstellung

Da für Gebäuderessourcenpässe bislang keine einheitlichen Standards existieren, finden sich am Markt verschiedene Bewertungsansätze und entsprechende Softwarelösungen. Kommerzielle Anbieter wie beispielsweise Concular, Madaster oder OneClickLCA setzen dabei überwiegend auf die Auswertung importierter 3D-Gebäudemodelle. Auf dieser Grundlage generieren sie einen Gebäuderessourcenpass und berechnen bei Bedarf systemspezifische Zirkularitätskennzahlen auf Gebäudeebene – etwa den Concular Circular Perfomance Index (CPX) oder den Madaster Zirkularitätsindikator (MZI).

2.1 Einen einheitlichen Standard gibt es derzeit noch nicht

Der von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) im Jahr 2023 veröffentlichte DGNB-Gebäuderessourcenpass bietet eine Excel-basierte Alternative zur modellbasierten Bewertungsmethodik. Mithilfe eines frei verfügbaren Templates lässt sich auf Basis eines Materialinventars oder vorliegender Materialquoten ein DGNB-Gebäuderessourcenpass erstellen. Zusätzlich kann die Zirkularität des Gebäudes über den DGNB-­Zirkularitätsindex bewertet werden. Die Auswahl der zu berücksichtigenden Bauprodukte orientiert sich dabei in der Regel an den Systemgrenzen einer Ökobilanz.

2.2 Unterschiede bei Erstellungszeitpunkt und Datenqualität

Ähnlich wie bei einer Ökobilanz unterscheiden sich auch Gebäuderessourcenpässe hinsichtlich des Zeitpunkts und des Anlasses der Erstellung – von der frühen Planungsphase bis hin zum laufenden Gebäudebetrieb – sowie in ihrer Datenqualität. Je nach Projektstatus und -art (z. B. Neubau oder Sanierung) variiert zudem der Umfang der verfügbaren Informationen. In frühen Planungsstadien fehlen meist produktspezifische Angaben, sodass auf generische Daten zurückgegriffen werden muss. Je später im Bauprozess ein Gebäuderessourcenpass erstellt wird, desto mehr konkret vorliegende Produkt- und Materialdaten können berücksichtigt werden und desto stärker lässt sich eine mögliche Unschärfe bei der Abbildung des gebauten Ist-Zustands („as-built“) reduzieren.

Die Frage, wann ein Gebäuderessourcenpass erstellt wird und wie hoch die Anforderungen an die Datenqualität sein sollen, hängt maßgeblich davon ab, welches Ziel die Auftraggebenden mit einem Gebäuderessourcenpass verfolgen. So kann ein Gebäuderessourcenpass bereits in der Planungsphase genutzt werden, um die Kreislauffähigkeit und die Ökobilanz eines Gebäudes gezielt zu verbessern. Alternativ oder zusätzlich wird er erst zur Baufertigstellung erstellt, um die tatsächlich verbauten Bauprodukte und Materialien möglichst exakt zu dokumentieren.

Die Datenqualität hängt dabei nicht nur davon ab, ob generische oder produktspezifische Umweltdaten herangezogen werden. Entscheidend ist auch, wie präzise die jeweils angewendete Methodik ist, mit der Datenpunkte und Bewertungen ermittelt werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung der Materialverwertung – also die Frage, welche Nachnutzungswege eingebaute Materialien künftig haben könnten – oder die Einschätzung ihrer werkstofflichen Trennbarkeit.

Während die „vollständige Fassung“ des DGNB-Gebäuderessourcenpasses eine detaillierte, methodisch präzise Bewertung verlangt, ermöglicht die „reduzierte Fassung“ die Nutzung von Schätzungen zur Ermittlung einzelner Datenpunkte und eine reduzierte Systemgrenze. Damit bietet sie eine niedrigere Einstiegsschwelle, etwa für frühe Planungsphasen oder Projekte mit begrenzter Datentiefe.

2.3 Modellbasierte Arbeitsweise bietet perspektivisch Vorteile

Kommerzielle Anbieter modellbasiert erstellter Gebäuderessourcenpässe ermöglichen inzwischen den direkten Export im DGNB-Format. Allerdings ist zu beachten, dass der exportierte DGNB-Gebäuderessourcenpass in der Regel noch manuell ergänzt werden muss, da nicht alle erforderlichen Datenpunkte vollständig vorliegen oder automatisch übertragen werden.

Trotzdem bietet die modellbasierte Arbeitsweise langfristig klare Vorteile. Zum einen entsteht ein direkter Bezug zwischen Materialinventar und Gebäudemodell, was die Nachvollziehbarkeit erhöht. Zum anderen lässt sich der Aufwand für das Verknüpfen von Bauprodukten mit passenden Umweltdatensätzen – das sogenannte Mapping – erheblich reduzieren. Die Softwarelösungen verfügen dazu über Schnittstellen zu umfangreichen Umweltdatenbanken sowie über intelligente Funktionen, die diesen Prozess automatisieren.

Gleichzeitig entwickeln die Anbieter ihre Systeme kontinuierlich weiter, um den wachsenden Anforderungen des Markts gerecht zu werden. Dennoch bringt der modellbasierte Ansatz auch neue Fragestellungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf die Modellierung selbst und den späteren Modellexport. So stellen die Softwarelösungen bestimmte Anforderungen an den Modellimport, die frühzeitig berücksichtigt werden sollten. Dazu gehört die Klärung, welche Bauteilschichten im Modell abgebildet und welche Parameter gepflegt werden müssen, damit die anschließende Weiterverarbeitung effizient und reibungslos möglich ist.

2.4 Ökobilanz und Gebäuderessourcenpass wachsen zusammen

Liegt das für die Ökobilanz erforderliche Materialinventar mit den zugeordneten Umweltdatensätzen (EPDs) bereits vor, ist die Erstellung eines Gebäuderessourcenpasses in der Regel nur noch mit geringem zusätzlichen Aufwand verbunden. Der Grund dafür ist, dass beide Bewertungsmethoden auf nahezu identische Datengrundlagen zurückgreifen. Für den Gebäuderessourcenpass müssen im Wesentlichen lediglich Informationen zur Kreislauffähigkeit ergänzt oder angepasst werden. Auftraggebenden kann daher empfohlen werden, den Gebäuderessourcenpass möglichst gleich im Zuge der Ökobilanzerstellung zu erstellen, um den Aufwand zu bündeln und Kosten zu reduzieren.

Politik und Fachöffentlichkeit verfolgen darüber hinaus das Ziel, die Klimaschutzanforderungen im Bauwesen um eine stärkere Begrenzung des Primärrohstoffverbrauchs zu erweitern. Um einen solchen „Materialfußabdruck“ künftig sichtbar zu machen, ist die Einführung zusätzlicher Ökobilanzindikatoren wie „Raw Material Input“ (RMI) und „Total Material Requirement“ (TMR) vorgesehen. Diese Indikatoren werden aktuell jedoch noch nicht in EPDs abgebildet [4].

3 Mehrwert

Auch wenn auf europäischer wie nationaler Ebene noch keine verbindliche Einführung eines Gebäuderessourcenpasses beschlossen wurde, gibt es für immobilienbetreibende Unternehmen bereits heute gute Gründe, seine Erstellung im Rahmen von Bauvorhaben einzuplanen.

3.1 Der Gebäuderessourcenpass lohnt sich schon heute

  • Die langfristige Vision der Europäischen Union eines bis 2050 dekarbonisierten Gebäudebestands umfasst weit mehr als die derzeit im Fokus stehenden betriebsbedingten Treibhausgasemissionen. Künftig rücken verstärkt auch die materialbedingten Emissionen sowie weitere Umweltwirkungen – etwa die Inanspruchnahme von Primärrohstoffen – in den Blick. Hintergrund ist, dass in Gebäuden erhebliche Mengen an Rohstoffen verbaut sind und damit über Jahrzehnte hinweg wertvolle Ressourcen gebunden werden. Die Kenntnis über das Materialinventar und die Rückbaufähigkeit des Gebäudes bieten damit in Zukunft Vorteile, um künftige regulatorische Anforderungen zu erfüllen [1, 5].
  • Der Gebäuderessourcenpass kann mit einem vertretbaren Mehraufwand im Zuge einer (ab 2028 für Neubauten ab 1000 m2 verpflichtenden) Ökobilanz als Nebenprodukt erstellt werden.
  • Das im Gebäuderessourcenpass enthaltene Materialinventar bietet künftig in mehrfacher Hinsicht einen Mehrwert. Eine transparente Auflistung der im Gebäude verbauten Bauprodukte und Materialien schafft die Grundlage, um Rohstoffe aus dem Gebäudebestand zu gewinnen (Urban Mining) und sie für hochwertige Anschlussnutzungen im Falle einer Rückbaumaßnahme einzusetzen, z. B. beim Bauen im Bestand – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Entsorgungskosten. Gleichzeitig ermöglicht ein dokumentiertes Materialinventar, Nachhaltigkeitsbewertungen über den gesamten Lebenszyklus an sich verändernde Bewertungsmethoden und neue Nachhaltigkeitsanforderungen anzupassen.
  • Die Datenerhebung für Bestandsgebäude im Rahmen einer detaillierten Bestandserfassung ist deutlich teurer als die Ermittlung und Dokumentation der erforderlichen Informationen während der Gebäudeplanung.
  • Bereits heute kann ein Gebäuderessourcenpass als Teil-Erfüllungsoption für eine DGNB-ESG-Verifikation zur Prüfung der EU-Taxonomie-Konformität herangezogen werden.
  • Die Erstellung eines Gebäuderessourcenpasses sensibilisiert die Projektbeteiligten für die zentrale Bedeutung der Bauwirtschaft bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Dokumentation zusätzlicher Gebäudeinformationen, die perspektivisch Teil eines digitalen Gebäudelogbuchs werden können, z. B. Herstellererklärungen zur verpflichtenden Rücknahme von Bauprodukten am Ende des Gebäudelebenszyklus.

    3.2 Schwachstellen bieten Raum für Verbesserungen

Die Praxis zeigt, dass bei der Erstellung eines Gebäuderessourcenpasses noch methodische Schwachstellen bestehen. Häufig wird angenommen, dass ein Gebäuderessourcenpass sämtliche Informationen enthält, die für eine Wieder- oder Weiterverwendung der verbauten Bauprodukte in der Nachnutzungsphase erforderlich sind. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall: Leistungserklärungen mit den relevanten technischen Eigenschaften der eingebauten Bauprodukte werden im Rahmen eines Gebäuderessourcenpasses bislang weder systematisch erfasst noch gespeichert. Diese Daten sollten daher schon heute modellbasiert dokumentiert werden. Mit der Einführung digitaler Produktpässe (DPP) für ausgewählte Bauproduktgruppen ab voraussichtlich 2027/2028 könnte diese Informationslücke durch eine strukturierte Integration in BIM-Planungsprozesse (Building Information Modelling) geschlossen werden, da sowohl Umweltdatensätze als auch Leistungserklärungen integrale Bestandteile der DPP sein sollen.

Um die Nachhaltigkeit und insbesondere die Kreislauffähigkeit von Gebäuden effektiv zu steigern, sollten der Gebäuderessourcenpass wie auch das Ökobilanzverfahren bereits in der Planung zur Anwendung kommen und nicht nur zu Dokumentationszwecken im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Durch die massengewichtete Bewertung der verbauten Bauprodukte und Materialien bei der Ermittlung der Kreislauffähigkeit auf Gebäudeebene zeigt sich, dass kreislauffähige Lösungen mit einem vergleichsweise geringen Anteil an der Gesamtmasse nur einen sehr kleinen Einfluss auf das Gesamtresultat haben können. Dieses Bild bestätigt auch eine Variantenstudie zur Wiederverwendung von Aluminium-Fassadenverkleidungen beim Bürogebäude Z2 in Stuttgart. Das Gebäude wurde im Jahr 2025 umfassend saniert (Bild 1). Im Zuge der Sanierungsmaßnahme des Stahlbeton-Skelettbaus wurde durch die Ed. Züblin AG ein DGNB-Gebäuderessourcenpass einschließlich einer Variantenstudie zum DGNB-Zirkularitätsindex erstellt (s. Tab. 1). Der DGNB-Zirkularitätsindex bewertet die Zirkularität eines Gebäudes auf einer Skala von 0 bis 1. Je höher der Wert, desto höher ist die erreichte Kreislauffähigkeit.

Gleichzeitig zeigte die Variantenstudie, dass Sanierungsprojekte in der DGNB-Zirkularitätsbewertung grundsätzlich bessere Ergebnisse erzielen als Neubauten. Allerdings fehlen derzeit belastbare Vergleichskennwerte für DGNB-Zirkularitätsindizes unterschiedlicher Bauweisen und Gebäudetypen, sodass eine detaillierte Einordnung einzelner Ergebnisse bislang nicht möglich ist. Mit der Einführung der einheitlichen Bewertungsmethodik für den „Digitalen Ressourcenpass für Gebäude“ ist seitens des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung jedoch zu erwarten, dass künftig auch generische Zirkularitätsbewertungen auf Bauprodukt- bzw. Bauteilebene veröffentlicht werden. Dies würde eine systematische Vergleichbarkeit verschiedener Planungsvarianten deutlich erleichtern.

 DGNB-Zirkularitätsindex
Bestandssanierung ohne wieder­verwendete Aluminium-Fassadenbekleidung0,7042
 
Bestandssanierung mit wieder­verwendeter Aluminium-Fassadenbekleidung0,7043
Neubau ohne RC-Beton0,2420
Neubau mit RC-Beton0,3474
Tab. 1 Variantenstudie zum DGNB-ZI am Beispiel des Bürogebäudes Z2

Literatur

  1. Europäische Union (2024) Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Amtsblatt der Europäischen Union, 08.05.2024. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401275
  2. European Commission (2026) Draft standardisation request to the European Committee for Standardisation as regards digital building logbooks. A Notification under Article 12 of Regulation (EU) No 1025/2012, Brussels, 22.01.2026. https://webgate.ec.europa.eu/circabc-ewpp/d/d/workspace/SpacesStore/b83189d6-5579-4894-815a-91aeecceb0cf/download
  3. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (2024) Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. NKWS vom 04.12.2024. Berlin: BMUV. https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/nationale_­kreislaufwirtschaftsstrategie_bf.pdf
  4. Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2025) Bericht aus der Normung – Die neusten Entwicklungen und Ankündigungen. Newsletter Dezember 2025, Ausgabe 8. Berlin: BBSR. https://www.oekobaudat.de/fileadmin/­downloads/20.18_Newsletter_2025_Dezember_zum_Upload_­OEKOBAUDAT.pdf
  5. Europäische Kommission (2025) Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft(Circular Economy Act) [online]. Öffentliche Konsultation 2025.https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/14812-Rechtsakt-uber-die-­Kreislaufwirtschaft_de [Zugriff am: 01. Feb. 2026]

Autor:in

Stefan Holtkämper, stefan.holtkaemper@zueblin.de
Specialist Nachhaltiges Bauen
Ed. Züblin AG, Zentrale Technik, Hamburg
www.zueblin.de, www.bestand-beyond.com

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