Auch im Gebäudebereich kein Wirtschaftsaufschwung

Die letzten 20 Jahre vor der Klimaneutralität


Dr. Anna Braune, Quelle: DGNB
Dr. Anna Braune, Quelle: DGNB

Gerade vier Tage Zeit wird der Gesellschaft gegeben, sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz GModG auseinanderzusetzen und unserer Bundesregierung Rückmeldungen aus der Praxis hierzu zu geben. Wenn man KEINE Partizipation möchte, dann macht man es genau so. Was für ein Prozess! Nach monatelangem Streiten dann so wenig Zeit ist unverschämt den Menschen und Organisationen gegenüber, die das Land wirklich voranbringen wollen, und ist wenig demokratisch.

Nun denn zum fachlichen: Die 65% Regelung ist weggefallen. Wie sollen wir Energieunabhängigkeit erreichen? Wie die Klimaziele? Erneuerbare Energieversorgung ist die beste Sicherheit für Eigentümer und Mieter, aus volatilen Preisschwankungen und unsicherer Versorgungslage (man erinnere sich an den ersten Winter nach Kriegsbeginn in der Ukraine) zu befreien! Die Regelungen erschienen kleinlich, aber sie waren klar und deutlich und setzen genau die richtigen Impulse für Eigentümerinnen und Eigentümer. Wie nachhaltig ist denn die Biotreppe? Das ist Prinzip Hoffnung, ohne Absicherung, dass Klimaneutralität wirklich erreicht werden kann. Die Treppe geht nur bis zu 60% Anteil erneuerbare. Und dann? Kommt dann der CO2-Staubsauger? Nochmal zur Erinnerung: Der Atmosphäre ist der Ursprung der sich anreichernden THG-Emissionen reichlich egal. Kein CO2 ist die beste Versicherung gegen steigende Kosten, um die Effekte des Klimawandels einzudämmen. Und hierfür gibt es bessere Lösungen als die Verbrennung von Gas und Öl egal welcher Herkunft. Zum Thema Wasserstoff: Die Farbpalette erlaubter Herkunft wird langsam zu einem Regenbogen, der von der Unsinnigkeit der Lösung ablenkt. Sollen sich die Menschen, die EigentümerInnen und ihre EnergieberaterInnen, die ganz konkret heute vor Entscheidungen stehen, nun wirklich mit diesen Farben auseinandersetzen? Das Angebot existiert nicht und wird nicht existieren. Und warum ist die 4. Stufe der Biotreppe nicht in der Mieterschutzregelung enthalten?

Gut ist, dass Fernwärmeproduzenten ihre Produkte nicht mehr über falsche Primärenergie (PE)-Faktoren schönrechnen können durch das neu anzuwendende Verfahren, gut auch, dass individuelle PE- und THG-Faktoren genutzt werden können.

Neubau: Immerhin hier wird der Nullemissionsgebäude-Standard umgesetzt, aber warum muss nochmal drei Jahre gewartet werden, bis die Anforderung „kein CO2 aus fossilen Brennstoffen am Standort“ umgesetzt wird. Das ist doch etwas für sofort, jetzt, unverzüglich! Der Markt ist schon soweit, und das würde weitere tausende kostenintensive Sanierungsfälle vermeiden, wenn weiterhin Erdgasbetriebene Neubauten errichtet werden. Der Immobilienmarkt wird es Ihnen danken.

Im Detail: Warum wird bei der Referenzheizung, gegen das gerechnet wird, ein Primärenergiefaktor von 0,75 angesetzt, wohingegen „grüne Brennstoffe“ bei 0,7 liegen? Das lässt erkennen, was politisch gewollt ist. Wirklich vorausschauende PE-Faktoren zu setzen, hätte die Dynamik in der grünen Stromentwicklung und die Transformation von Fernwärmenetzen besser abbilden können. Das sind die zukunftssicheren Varianten. Und zur Effizienz: Im Referenzgebäude Neubau sind U-Werte z.B. für Fenster angesetzt, die im Neubau weniger ambitioniert sind wie im Bestand.

Zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Warum nicht auch die Einfachheit der 50:50 Regel anwenden? Das geht schnell, und baut bürokratische Hürden für EigentümerInnen ab.

Traurig ist wirklich, dass das Verbot fossiler Brennstoffe in 2045 entfallen ist. Wie soll das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden, warum nicht die so dringend notwendigen Wirtschaftsimpulse durch solche klaren Vorgaben anfachen?

Nach den letzten Monaten Diskurs musste man ja Angst haben, sich überhaupt noch auf Europäischem Parkett sehen zu lassen. Gut am Referentenentwurf ist die Klarheit für die Mindest-Energiestandards (MEPS) für Nichtwohngebäude. Endlich Energieeffizienzklassen, endlich eine Einstufung, ab wann zu sanieren ist. Die Sanktion, es nicht zu machen, entspricht ja dann einer Ordnungswidrigkeit. Wird das der Branche auch wirklich klar gemacht? Vollzug hierfür muss kommen. Die Chancen hingegen, die sich für Hersteller von Sanierungslösungen, Anbieter von zukunftsfähigen Energieanlagen, für die vielen KMU in der Bauausführung, für die großen Bauunternehmen bieten, können enorm sein und sich auch auf dem Wohnbereich auswirken. Wir hoffen in der Schaffung guter neuer Arbeitsplätze in der Baubranche, um die wegfallenden Arbeitsplätze in der Automobilbranche zu kompensieren: Vom Band zum Bau.

Interessanterweise ist die Innovationsklausel geblieben, die die DGNB in der Einführung stark unterstützt hat. Aber gibt es endlich die versprochene Auswertung? Wirkt die Klimaschutz-Klausel oder können die Genehmigungsbehörden damit nicht umgehen? Und warum ist an die THG-Erfüllung der Faktor 0,55 weiterhin gekoppelt? Der müsste doch wegfallen.

Für Neubauten ist endlich zumindest die Ermittlung der Ökobilanz dann verpflichtend. Dass man noch keine Grenzwerte eingeführt hat, liegt am Prozess, dass erst die DIN SPEC 91606 ausgehandelt und von Fachleuten geschrieben wurde. Das bestehende QNG Rechenmodell zu nutzen, verbessert durch die Nutzung wirklichkeitsnaher Datengrundlagen, hätte übrigens auch gereicht, und Grenzwerte hätten damit schneller eingeführt werden können. Aber nun wird erstmal die Methode umgestellt, neu geschult, Tools umprogrammiert und Erfahrungen gesammelt, um dann irgendwann zu wirklich notwendigen Grenzwerten zu kommen. Typisch deutsch. Qualifikation für die Ökobilanz-Berechnenden vorzugeben ist gut und stärkt das Vertrauen in das für viele neue Verfahren.

Gut ist auch, dass die Solarpflicht kommt. Aber warum werden die solaren Erträge weiterhin über die Referenzklimazone in Potsdam berechnet? Hierfür braucht es doch keine Vergleichbarkeit sondern das Maximum an Flächen für die Stromerzeugung vor Ort sollte ausgenutzt werden, um zu nutzen, was da ist. Das wäre wirtschaftlich.

Bei Betrachtung der THG-Faktoren fällt auf, dass Strom mit sensationell geringen 100 g/kWh berechnet wird. Wäre das GModG wirklich im Sinne des Klimaschutzes auf eine THG-Begrenzung ausgelegt, wäre klar, welche Energieversorgungsart eine „gute“ ist.

Last but not least: Die Regelungen der EU-Gebäuderichtlinie zur Mobilität werden im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG umgesetzt. Das muss man ja schon fast lobenswert erwähnen. Aber: Ist es wirklich lobenswert, wenn Europäisches Recht in nationales Recht umgesetzt wird?

Dr. Anna Braune
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen, Abteilungsleiterin Forschung und Entwicklung

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