Wiederverwendung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist definiert als jedes Verfahren, bei dem Erzeugnisse oder Bestandteile, die keine Abfälle sind, wieder für denselben Zweck verwendet werden, für den sie ursprünglich bestimmt waren.
Obwohl die Richtung in Bestand wie Neubau vorgegeben ist und es durchaus geeignete Verfahren gibt, sind in der Praxis noch verhältnismäßig wenige Anwendungsbeispiele zu sehen. In diesem Aufsatz soll angeschaut werden, woran das liegt.
Das übliche Umweltschutz-Credo will durch reduce, reuse und recycle mit Weniger mehr erreichen. Damit wird nur das Falsche verbessert, nicht aber etwas Positives geschaffen. Mit C2C können wir stattdessen überlegen, was gut für uns und unsere Umwelt ist, also ökoeffektiv statt nur effizient sein.
Umweltbundesamt analysiert und evaluiert in Studie Wettbewerbsbedingungen des zugrunde liegenden Bundespreises UMWELT & BAUEN, um künftige Bewerbe noch besser an Anforderungen der Bauwirtschaft auszurichten.