Klimaschutz, Circular Economy und Investitionssicherheit im Fokus

Neue Version 2023 des DGNB Zertifizierungssystems für Neubauten

Um die Klimaziele zu erreichen, müssen wir jetzt handeln. Besonders gefragt ist die Baubranche mit ihrem hohen Ressourcen- und Energieverbrauch. Seit Gründung ist die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) davon überzeugt, dass Bauschaffende eine positive gebaute Umwelt errichten können. In ihrer neuen Version 2023 des DGNB Zertifizierungssystems für Neubauten zeigt die Non-Profit-Organisation auf, wie heute gebaut werden muss, damit die Gebäude auch zur Fertigstellung ambitioniert sind und dieses Ziel erreicht wird.

1 Ein Kriterienkatalog für die Transformation der Baubranche

Das Prinzip der Zertifizierung existiert schon lange. Etabliert haben sich diese Kriterienkataloge, um nachhaltiges Bauen mess- und bewertbar zu machen. Das Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) gilt als das ambitionierteste unter den Nachhaltigkeitssystemen. Es wurde im ersten Schritt für den europäischen Markt konzipiert. Mehr nur als ein Nachweisinstrument ist es als Planungs- und Optimierungstool zu verstehen. Es unterscheidet sich von anderen Systemen durch drei wesentliche Aspekte.

  1. Ganzheitliche Nachhaltigkeit: Die ökologische, ökonomische und soziokulturelle, funktionale Qualität werden gleichermaßen berücksichtigt.
  2. Lebenszyklusbetrachtung: Allen Planungsentscheidungen liegt die Lebenszyklusbetrachtung zugrunde, die mögliche Umweltwirkungen und Kosten von der Rohstoffgewinnung über die Errichtung und die Nutzung bis hin zu einem potenziellen Rückbau mit einschließt.
  3. Gesamtperformance: Bewertet werden nicht Einzelmaßnahmen wie bspw. die Integration einer PV-Anlage, sondern die Wirkung auf das Gesamtergebnis, wie etwa ein besseres Ergebnis in der Ökobilanz.

Das DGNB Zertifizierungssystem ist aber auch als Markttransformationstool zu verstehen. Zum einen soll die Breite des Markts Schritt für Schritt in Richtung Nachhaltigkeit gelenkt werden. Zum anderen sollen ambitionierte Projekte unterstützt, gefördert und gefordert werden, die heute schon so gebaut werden, wie es 2030 eigentlich Standard sein soll. Deshalb sind im System verschiedene Auszeichnungsstufen von DGNB Platin über Gold bis Silber möglich. Folglich ist auch die regelmäßige Weiterentwicklung der Kriterien essenziell, um Themen, die mittlerweile Stand der Technik sind, nicht mehr zu belohnen und stärkere Ambitionen für eine schnelle Transformation der Baubranche zu setzen.

Mit Veröffentlichung im Jahr 2023 hat die DGNB ihr DGNB System für Neubauten in der Version 2023 [1], das bisher in der Version 2018 vorliegt, umfassend überarbeitet, um ebendieser Transformation weiter nachzuhelfen. Dabei wurden nicht nur Themen, die heute bereits Stand der Technik sind, rausgenommen. Vielmehr wurden vor dem Hintergrund der dringlich zu erreichenden internationalen und nationalen Klimaschutzziele die Ambitionen im Bereich Klimaschutz und Klimaresilienz erhöht. Zudem erhält das Thema der Biodiversität mehr Aufmerksamkeit. Die Kriterienzahl wurde von vormals 37 Kriterien auf 29 reduziert (Bild 1) und die Anwendbarkeit für Auditorinnen und Auditoren erleichtert. Einige Themen wurden gebündelt und präzisiert. Zugleich gibt es eine neue Vielzahl an Mindestanforderungen für alle Gebäude, die für Qualitäten stehen, die – wenn man heute noch neu baut – gemäß der DGNB nicht mehr verhandelbar sind bzw. nicht fehlen dürfen. Ein Beispiel hierfür ist die Durchführung einer Klimarisikoanalyse am Standort. Für die höchste Auszeichnungsstufe Platin gibt es darüber hinaus eine Reihe weiterer Mindestanforderungen. Dazu zählt mitunter die Vorlage eines Klimaschutzfahrplans, der aufzeigt, dass ein Gebäude bis spätestens 2030 klimaneutral im Betrieb bleibt bzw. wird. Aus der Neuordnung der Kriterien ergab sich auch eine Veränderung in der Gewichtung der unterschiedlichen Qualitäten für die Gesamtbewertung nachhaltiger Neubauten (Bild 2). Die Prozentzahlen wurden bei der ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen sowie funktionalen Qualität von 22,5 % auf 25 % erhöht. Die technische Qualität wurde von 15 % auf 12,5 % reduziert und die Prozessqualität von 10 % auf 12,5 % erhöht. Die Standortqualität bleibt bei 5 %.

Seit der Entwicklung der Version 2018 hat sich im Bereich der Regulatorik insbesondere auf europäischer Ebene einiges getan. Die Europäische Union hat den Green Deal ins Leben gerufen, der zum Ziel hat, dass Europa bis 2050 klimaneutral ist. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU-Kommission einen Aktionsplan erstellt, der das Finanz- und Wirtschaftssystem umkrempeln und Nachhaltigkeit zum Investitionsvorteil machen soll. Ein Instrument hierfür ist die sog. EU-Taxonomie, ein Klassifizierungssystem, das anhand von Kriterien einstuft, ob ein Gebäude nachhaltig ist. Zugleich sind Unternehmen und Investoren zunehmend verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten offenzulegen. Damit bringt sie zugleich ökonomischen Anreiz und Transparenz in das Themenfeld des nachhaltigen Investierens und in den An- und Verkauf von Immobilien als Finanzprodukte. In der Bundesrepublik hat sich die Förderlandschaft rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude verändert. Bezuschusst für Bauprojekte werden Bauherren nur noch, wenn sie ein Qualitätssiegel Nachhaltiges Bauen erhalten oder die Lebenszyklusbetrachtung in die Planung integrieren. Beides führt dazu, dass entweder eine Nachhaltigkeitszertifizierung wie die der DGNB durchgeführt werden muss oder zumindest eine Expertin oder ein Experte für Ökobilanzen und Nachhaltigkeit hinzugezogen wird. Die Kriterien der EU-Taxonomie, der BEG-Förderung, aber auch des Rahmenwerks Level(s) der EU sowie der 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen wurden sämtlich in der Weiterentwicklung des DGNB Systems berücksichtigt und die Anschlussfähigkeit an diese Instrumente sichergestellt.

2 Was sich in den Kriterien verändert hat

In allen sechs Qualitäten der DGNB Zertifizierung für Neubauten wurden von der Version 2018 auf die Version 2023 große Weiterentwicklungen umgesetzt.

2.1 Ökologische Qualität

Sechs Kriterien sorgen dafür, dass die ökologische Qualität eines Bauwerks sichergestellt wird. Dazu zählen die Themen Klimaschutz und Energie, eine verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung und die Vermeidung von Risiken für die lokale Umwelt durch Schad- und Risikostoffe. Hinzu kommen die Nutzbarmachung von Abwasser und Reduktion des Trinkwasserbedarfs sowie der Flächeninanspruchnahme.

Große Veränderungen wurden v. a. im Bereich des Klimaschutzes und im Umgang mit Ressourcen vorgenommen. So wurde der bereits 2022 eingeschlagene Weg mit der Einführung von Klima+ Boni im Jahr 2022 weiterverfolgt. Der Fokus liegt jetzt noch stärker auf der konsequenten Reduktion von Treibhausgasemissionen. Dazu zählt im Wesentlichen, dass die Durchführung und die Offenlegung von Lebenszyklusbilanzen für den Treibhausgasausstoß verpflichtend sind. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits in den frühen Projektphasen und später auch in der Genehmigungs- und Ausführungsplanung CO2 eine relevante Kennzahl wird für Entscheidungen hinsichtlich eines klimaschonenden Betriebs, aber auch hinsichtlich der Wahl der Baumaterialien und der Transportemissionen. Punkte gibt es, wenn für das Bauwerk Varianten bspw. mit reduziertem Einsatz von Materialmengen, mit Leichtbaukonstruktionen, CO2-reduzierten Materialarten oder dem reduzierten Einsatz von Technik evaluiert werden. Weitere Optionen sind zirkuläre Bauweisen, der Nachweis einer langlebigeren Nutzungsdauer und ein reduziertes Flächenangebot. Die CO2-Emissionen, die beim Transport von Baumaterialien zur Baustelle entstehen, wurden bisher mangels Daten nicht berücksichtigt. Dabei können sie – sofern die Strecken weit sind – einen großen Teil an der Gesamtbilanz ausmachen. Um die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, werden Optimierungen der Transport-, Logistik- und Baustellenprozessemissionen durch Variantenrechnungen in der Version 2023 ebenfalls berücksichtigt. Sollte das Gebäude noch nicht klimaneutral betrieben werden, muss zudem ein Klimaschutzfahrplan (Bild 3) gemäß dem Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte [2] vorliegen, der nachweist, mit welchen Maßnahmen bis zum nationalen Zieljahr ein klimaneutraler Betrieb erreicht wird.

Wer die höchste Auszeichnungsstufe erhalten möchte, muss einen klimaneutralen Betrieb bis 2030 sicherstellen. Bonuspunkte erhält ein Projekt, wenn mindestens 50 % der ursprünglichen Fläche eines Bestandsbaus in den Neubau integriert werden. Mit Punkten honoriert wird es zudem, wenn die CO2-Emissionen der Herstellung weit unter dem Referenzwert liegen oder das Gebäude bis 2045 eine ausgeglichene CO2-Bilanz über den gesamten Lebenszyklus hat. Das bedeutet, sämtliche CO2-Emissionen der Konstruktion sind bis dahin durch einen klimapositiven Gebäudebetrieb ausgeglichen.

Das Kriterium zum Schutz der Artenvielfalt wurde mit dem Ziel überarbeitet, dem Thema mehr Bedeutung zuzurechnen und die Qualität in der Umsetzung zu erhöhen. So werden bspw. mehr Punkte und damit mehr Möglichkeiten zur Umsetzung angeboten. Bewertet werden eine Biodiversitätsstrategie, die Außenanlagen, die Vegetation, der Umgebungsbezug, die Reduktion negativer Einflüsse bspw. durch eine artenschutzgerechte Beleuchtung und das Monitoring sowie Erfolgskontrolle über einen Zeitraum von drei Jahren. Für DGNB Platin muss eine bestimmte Punktzahl bei der Entwicklung biodiversitätsfördernder Außenanlagen erreicht werden. Bonuspunkte erhält ein Projekt, wenn das Gebäude zu einem bestimmten Anteil sinnvoll begründet begrünt wird, vielfältige Lebensräume für Flora und Fauna angeboten oder die Bodenqualität verbessert wird.

Des Weiteren wurden in der Weiterentwicklung mehr Anreize dafür geschaffen, bei der Wahl der Baumaterialien auf eine verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung zu achten. So soll der Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalen Lieferketten verbessert werden. Die gesamte Punktzahl des Kriteriums kann erreicht werden, wenn alle verbauten Ressourcen entsprechend den definierten Standards gewonnen oder Sekundärrohstoffe eingesetzt werden. Zwingend müssen mindestens 50 % des eingesetzten Holzes aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Zudem gibt es Punkte, wenn hohe Recyclinganteile bei Beton oder Erdbaustoffen vorhanden sind. Die bereits eingeführten Qualitätsstufen sollen den Markt dafür sensibilisieren, eine nachhaltige Rohstoffwirtschaft voranzutreiben. Als Indikator für die Lieferkettensorgfalt der Unternehmen gelten die Bestimmungen des Lieferkettengesetzes oder Selbstdeklarationen.

Im Themenfeld Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen wurden kleinere Anpassungen vorgenommen. Neu sind ein Indikator, der ein Wassernutzungskonzept abfragt, sowie Bonuspunkte, wenn ein Projekt einen Beitrag zur Schwammstadt leistet. Ebenfalls kleinere Veränderungen finden sich im Kriterium Flächeninanspruchnahme. So gibt es bspw. Bonuspunkte für die Aufständerung und den Verzicht auf Unterkellerung. Neu ist zudem ein Indikator, der die Verbesserung der Bodenqualität durch eine fachgerechte Bodensanierung mit Schadstoffen belasteter Flächen zum Ziel hat.

2.2 Ökonomische Qualität

Im Bereich der ökonomischen Qualität wurden ebenfalls große Veränderungen vorgenommen. Aus drei Kriterien wurden vier, wobei drei Kriterien neu formuliert wurden. Das Ziel ist, einen stärkeren Fokus auf die Klimaresilienz sowie Wertstabilität und Anpassungsfähigkeit des Gebäudes zu legen. Dazu bedarf es einer gut strukturierten Dokumentation, die die Qualität des Gebäudes auch in Nutzung und Folgenutzungen sicherstellt. Damit sind bereits drei Kriterien benannt. Geblieben ist der Name des Kriteriums zu den gebäudebezogenen Kosten im Lebenszyklus, aber auch hier wurden Anpassungen vorgenommen.

Längst ist der Klimawandel ein ökonomisches Thema. Klimaresilienz heißt, das Gebäude ist gewappnet für Extremwetterereignisse und weitere Folgen durch die zunehmende Erderwärmung. Punkte gibt es folglich, wenn ein Gebäude entsprechend auf die Gefahren (die in den Standortkriterien untersucht werden) reagieren kann und damit eine langfristige Nutzung des Gebäudes am Standort ermöglicht wird. Bewertet werden folglich das Konzept, das aufzeigt, wie das Gebäude auf Klimarisiken am Standort reagiert, und die umgesetzten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sowie deren Qualität. Darüber hinaus betrachtet das Kriterium Maßnahmen gegen weitere Umweltrisiken am Standort, wie etwa die positive Beeinflussung der Luftqualität, die bauliche Reduktion von Außenlärm und die Reduktion der Gefahren durch Radon. Eine Mindestanforderung für alle Gebäude ist die Grundresilienz gegenüber Elementarschäden. Dieser Begriff stammt aus der Versicherungsbranche und meint eine entsprechende Versicherung bei Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsch und Erdbeben. Es muss also dokumentiert werden, welche Gefahren bestehen und welche Maßnahmen zur Minderung ergriffen wurden oder werden.

Ziel des Kriteriums Dokumentation ist es, mit gut strukturierten Informationen zu allen Gebäude- und Nachhaltigkeitsdaten für den Bauherren eine optimierte Nutzung vorzubereiten. Dazu soll zu jeder Zeit ein aktuelles und vollständiges Gebäudeabbild in digitaler Form vorliegen. Dieser Digitale Zwilling dient als Basis für eine effiziente Gebäudenutzungs- und Rückbauphase. Entsprechend findet sich auch ein Indikator zur Planung mit BIM im Kriterium für große Gebäude. Ebenfalls integriert ist ein Innovationsraum, wonach die Maximalpunktzahl des Kriteriums auch durch die Erstellung eines vollständig zirkulären Digitalen Gebäude-Zwillings erreicht werden kann.

Ebenfalls zur ökonomischen Betrachtung kommt die Sicherstellung der langfristigen Wertstabilität, die v. a. durch die Anpassbarkeit und Umnutzungsfähigkeit des Gebäudes entsteht. Ziel ist es, einen langlebigen Gebäudebestand zu erreichen, der großen Einfluss auf die Klimaziele und den Ressourcenschutz hat. Themen, die in diesem Kriterium adressiert werden, sind die Durchführung einer Standortanalyse und der Nachweis von Synergieeffekten in der Umgebung, die Anpassungsfähigkeit für Drittverwendungen, der Nutzungsgrad, Flächeneffizienz sowie Risikobetrachtung, die bspw. einschließt, dass ein Gebäude taxonomiekonform ist.

Mit der Lebenszykluskostenberechnung soll ein sinnvoller Umgang mit wirtschaftlichen Ressourcen über den gesamten Lebenszyklus gewährleistet werden. Denn gerade in den frühen Phasen liegen die wesentlichen Optimierungspotenziale für eine spätere wirtschaftliche Bewirtschaftung. Gefragt ist im Kriterium eine planungsbegleitende Lebenszykluskostenberechnung, die Entscheidungen zugrunde gelegt wird und zu Optimierungen führt. Punkte erhält man zudem, wenn eine vorbildliche Energie- und Klimabilanz im Betrieb erreicht wird. Ziel ist zudem, einen Referenzwert an gebäudebezogenen Kosten für die Kostengruppen 300 und 400 nicht zu überschreiten.

2.3 Soziokulturelle und funktionale Qualität

Die soziokulturelle und funktionale Qualität betrifft die Themen, die die Bedürfnisse der Nutzenden ansprechen. Dabei geht es um den thermischen, visuellen und akustischen Komfort sowie Schallschutz, um die Innenraumluftqualität, die Aufenthaltsqualität innen und außen sowie die Barrierefreiheit. Große Veränderungen wurden im Bereich der Barrierefreiheit und im thermischen Komfort vorgenommen.

Beim Heizungs- bzw. Kühlungskriterium wurden die Inhalte stärker an aktuelle Erfordernisse angepasst. Das Kriterium fordert Planende dazu auf, sich mit den Zielen des Kriteriums im Kontext des Projekts auseinanderzusetzen und macht keine konkreten individuellen Empfehlungen für bestimmte Heiz- oder Kühltechniken. Sowohl für die Raumlufttemperatur als auch die Zugluft wird auf die entsprechenden DIN-Normen verwiesen. Betrachtet werden darüber hinaus relative Luftfeuchte, Strahlungstemperaturasymmetrie und Fußbodentemperatur sowie die Einflussnahme der Nutzenden. Einen Bonus gibt es, wenn mit zukünftigen Klimadaten gerechnet wird und diese in die Planung mit einfließen. Damit soll vermieden werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine andere Wahl mehr bleibt, als ein Klimagerät einzubauen.

Die Zielsetzung des Kriteriums Barrierefreiheit ist, die gesamte ­gebaute Umwelt jedem Menschen zugänglich und nutzbar zu ­machen. Bewertet wird die Barrierefreiheit anhand von Qualitätsstufen. Für alle Gebäude gilt die Mindestanforderung, dass Qualitätsstufe 1 eingehalten wird. Dabei werden Vorgaben im Außenbereich (Auffindbarkeit, schwellenlose Zugänge, Gehwege, Freitreppen, Rampen, Bedienelemente) sowie im Innenbereich (Flure, Türen, Aufzugstüren, Beschilderung) gemacht. Je mehr Gebäudebereiche barrierefrei gestaltet sind, desto höher fällt die Qualitätsstufe und damit die Bewertung aus. Grundlage bildet die DIN 18040. Zur besseren Bearbeitbarkeit des Kriteriums werden Checklisten zur Verfügung gestellt.

Mittelgroße Veränderungen wurden im Bereich des Schallschutzes und akustischen Komforts sowie des visuellen Komforts vorgenommen. Neben der Anpassung der zugrunde liegenden Normen wurden die Bauakustikmessungen ins Kriterium aufgenommen. Beim visuellen Komfort entfällt die Punktevergabe bei der Übererfüllung der Anforderungen an Kunstlicht und Farbwiedergabe. In Bezug auf die Innenraumluftqualität muss nach wie vor eine Innenraumluftmessung vier Wochen nach Fertigstellung durchgeführt werden. Zudem muss ein bestimmter Grenzwert flüchtiger organischer Verbindungen eingehalten werden. Wer DGNB Platin erreichen will, hat hier strengere Vorgaben zur Innenraumluftqualität. Nicht zuletzt wurden die Aufenthaltsqualitätsanforderungen etwas angepasst. So wurde bspw. die Methode zur Messung der Behaglichkeit erweitert und ein Bonus zum Klimafaktor der Oberflächen und zur Klimaschutzoptimierung der Außenanlagen ergänzt.

2.4 Technische Qualität

Die technische ist eine von drei Qualitäten, die im DGNB System eine Querschnittsfunktion einnehmen. Dabei geht es darum, eine hohe Qualität der technischen Ausführung zu erreichen, die wiederum zu den o. g. Nachhaltigkeitszielen beiträgt. Angesprochen werden die Qualität der Gebäudehülle, die Integration der Gebäudetechnik, das zirkuläre Bauen sowie die Mobilitätsinfrastruktur.

Komplett überarbeitet und umbenannt wurde das Kriterium zirkuläres Bauen, das ehemals den Titel Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit trug. Das Kriterium verfolgt ein großes Anliegen der DGNB: eine real umgesetzte und sinnvolle Kreislaufwirtschaft zu schaffen, die Akteure wie Nutzende in die Lage versetzt, den Abbau von natürlichen Ressourcen auf ein Minimum zu reduzieren bzw. komplett darauf zu verzichten [3]. Eingesetzte Ressourcen sollen auch Folgegenerationen in höchstmöglichem Maß zur Verfügung stehen. Die langfristige Zielsetzung ist also, das Gebäude als Rohstofflager und lukrative Wertanlage für die eigene Zukunft zu verstehen. Auf der anderen Seite blickt das Kriterium auch zurück und setzt bereits vor der eigentlichen Bauaufgabe an, indem ein eventueller Rückbau am Standort mit betrachtet wird. Damit schließt auch das Neubauzertifikat die Lücke zum Rückbau, der ebenfalls von der DGNB zertifiziert werden kann. Kein Neubau wird fortan von der DGNB zertifiziert, wenn er nicht zirkuläre Bauweisen in die Planung und Umsetzung integriert. Dafür sorgt eine integrierte Mindestanforderung. Als Nachweis ist eine Rückbauanleitung vorzulegen oder eine gewisse Punktzahl zu erreichen. DGNB Platin bekommt nur, wer – sofern ein Rückbau stattgefunden hat – diesen plausibel begründen kann und eine höhere Mindestpunktzahl im Kriterium erreicht. Um den Bestand auch aus einem nicht vermeidbaren Neubau heraus zu bewahren, gibt es Bonuspunkte im Kriterium, wenn Bestand erhalten bleibt, ergänzt wird oder wesentliche Bauteile im Projekt eingesetzt werden. Punkte gibt es zum einen für die Konzeptionsphase, in welcher zirkuläre Varianten verglichen werden. Zum anderen in viel größerem Maße für die Ausführung und Dokumentation. Neu eingeführt wurde hier der Gebäuderessourcenpass der DGNB als ­Instrument zur Dokumentation der Zirkularität und Materialität. Dort finden sich messbare Kennzahlen für den heutigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft bspw. durch Einsatz wiederverwendeter oder -verwerteter Bauteile und Materialien sowie valide Angaben für die künftige Kreislaufwirtschaft, z. B. durch den Nachweis, dass Bauteile 1:1 zurückgebaut werden können oder vom Hersteller wieder ins Recycling zurückgenommen werden [4]. Belohnt wird zudem, wenn Materialien eingesetzt werden, die frei von Schad- und Risikostoffen sind. Bestenfalls wird eine materialgerechte Konstruktion gewählt.

Hinsichtlich der Mobilitätsinfrastruktur wurden ebenfalls einige Veränderungen vorgenommen. Ziel des Kriteriums ist es, die verkehrsbedingten Emissionen zu reduzieren und mehr nachhaltige Mobilitätsangebote zu schaffen. Das wird möglich, indem am Gebäude entsprechende Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass nachhaltige Mobilitätsangebote genutzt werden können. Damit wird in großem Maße auch die Zufriedenheit der Nutzenden gesteigert und bezahlbare Mobilität ausgebaut. Bewertet werden die Radverkehrsinfrastruktur, Leihsysteme, die Infrastruktur für alternative Antriebstechnologien und der Nutzungskomfort. Viele Punkte gibt es bspw., wenn vollständig auf Autostellplätze verzichtet wird und stattdessen alternative Mobilitätsangebote ausgebaut werden. Neu ist die Forderung eines Mobilitätskonzepts, das die Verkehrsströme am Standort berücksichtigt. Zudem müssen platinzertifizierte Gebäude hier eine gewisse Punktzahl erreichen.

Das Ziel des Kriteriums zur Qualität der Gebäudehülle ist, das gesamte Potenzial auszuschöpfen. Diese soll als Schutzhülle den Energiebedarf senken und gleichzeitig eine hohe thermische Behaglichkeit schaffen. Zudem soll sie als Energielieferant und als erweiterte Außenfläche verstanden werden. Neu ist die Bewertung einer Potenzialanalyse. Darin abgefragt werden das Poten­zial für PV, Begrünung, den Einsatz nachwachsender Rohstoffe für Dämmung und Verkleidung, den zerstörungsfreien Austausch einzelner Komponenten sowie die Untersuchung verschiedener Varianten hinsichtlich Langlebigkeit im gesamten Lebenszyklus sowie Variantenuntersuchungen mit Fokus auf die Wärmeverluste. Im Folgenden gibt es Vorgaben für die Transmission über die Gebäudehüllfläche, die Luftdichtigkeit, den sommerlichen Wärmeschutz und die Durchführung von Messungen zur Qualitätskon­trolle – auch dieser Indikator zur Qualitätssicherung wurde neu aufgenommen.

Kleinere Anpassungen wurden im Kriterium zum Einsatz der Gebäudetechnik vorgenommen. Zielsetzung ist jetzt ganz klar die bestmögliche Nutzung passiver Systeme sowie die Einbindung regenerativer Energien für die erforderlichen technischen Systeme. Zudem soll das Gebäude mit möglichst geringem Aufwand an wechselnde Nutzungsbedingungen angepasst werden und die verwendeten technischen Systeme im Quartier integriert sein. Themen, die in der Vorgängerversion noch als Bonuspunkte honoriert wurden, sind jetzt regulär mit drin. Dazu zählt bspw. die Energieerzeugung am Standort, die für DGNB Platin mit gewisser Punktzahl behaftet sein muss.

2.5 Prozessqualität

Nachhaltigkeitsziele können nur ökonomisch, ökologisch und soziokulturell-funktional erreicht werden, wenn auch die Prozesse in bestimmter Art und Weise ablaufen. Deshalb gibt es im DGNB System insgesamt sechs Kriterien, die sich der Prozessqualität widmen. Das betrifft zum einen die Planung mit einer hohen Qualität der Projektvorbereitung, die Sicherung der Nachhaltigkeits­aspekte in Ausschreibung und Vergabe, eines Verfahrens zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption, und zum anderen die Bauausführung mit den Themen Baustelle, Inbetriebnahme und Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung.

Große Veränderungen zur Vorgängerversion gab es hier ausschließlich im Kriterium der geordneten Inbetriebnahme. Das Ziel des Kriteriums ist es, das fertiggestellte Gebäude kurzfristig in einen geordneten Betrieb zu überführen, um die geplanten Eigenschaften in die Realität umzusetzen. Ziel der Kriterienüberarbeitung war folglich eine bessere Verknüpfung an die Betriebsphase des Gebäudes. Für alle Gebäude muss mit der neuen Version ein energetisches Monitoringkonzept vorliegen. Über die Datenerfassung wird sichergestellt, dass die Anlagen vor Abnahme und langfristig richtig eingestellt sind.

Veränderungen gab es darüber hinaus im Kriterium Baustelle/Bauprozess. Neben dem Erreichen einer lärmarmen, staubarmen, abfallarmen Baustelle und dem Boden- und Grundwasserschutz auf der Baustelle kamen die Themen Kommunikation nach außen mit Anwohnenden genauso wie nach innen mit den am Bau Beteiligten, Ressourcenschutz und Schimmelpilzprävention hinzu.

2.6 Standortqualität

Mit den Kriterien der Standortqualität soll erreicht werden, dass Planende sich mit den Bedingungen vor Ort auseinandersetzen und diese in die Planung des Gebäudes mit einbeziehen. Dazu zählt die Befassung mit dem Mikrostandort, die Verkehrsanbindung und die Nähe zu nutzungsrelevanten Einrichtungen.

In diesem Bereich wurde das Kriterium Mikrostandort umfassend überarbeitet. So wurden bspw. die Anforderungen aus QNG und EU-Taxonomie berücksichtigt. Ziel des Kriteriums ist es, Gebäude und Nutzende vor den Auswirkungen negativer Umwelteinflüsse und Extremwetterereignisse zu schützen und die Resilienz zu fördern. Aus diesem Grund ist eine Klimarisikoanalyse für alle Gebäude, die von der DGNB zertifiziert werden wollen, verpflichtend. Wer DGNB Platin erhalten möchte, hat hier strengere Vorgaben. So muss der Betrachtungszeitraum für die Analyse bspw. die gesamte Lebenserwartung des Gebäudes beinhalten. Punkte gibt es weiter, wenn die Klimarisiken für den Standort entsprechend bewertet werden. Des Weiteren gibt es Punkte für die Bewertung weiterer Einflüsse wie Außenlärm, Luftqualität und Radon. Das Kriterium bildet die Grundlage für das ökonomische Kriterium Klimaresilienz. Dort werden die Maßnahmen bewertet.

3 Jetzt handeln und Potenziale der Branche ausschöpfen

Seit dem 1. Juli können Projekte für die Version 2023 des DGNB Systems für Neubauten angemeldet werden. Bereits angemeldete Projekte können ein Upgrade vornehmen. Noch bis zum 30. November 2023 ist eine Anmeldung für die Version 2018 möglich. Damit löst die Version 2023 die alte Version Schritt für Schritt ab und hilft dabei, die Potenziale der Branche für Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiter auszuschöpfen – so gut und so schnell es geht.


Literatur

  1. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V. (2023) DGNB System Kriterienkatalog für Neubau Gebäude. Stuttgart.
  2. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V. (2020) Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte. Stuttgart.
  3. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V. (2022) Im Fokus: Zirkuläres Bauen. Stuttgart.
  4. Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V. (2023) Der Gebäuderessourcenpass der DGNB [online]. www.dgnb.de/gebaeuderessourcenpass
    [Zugriff am: 26. Juni 2023]

Autor:in

Dr. Christine Lemaitre, c.lemaitre@dgnb.de
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V., Stuttgart
www.dgnb.de

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