Wärmeplanungsgesetz und Novelle des Gebäudeenergiegesetzes seit 1. Januar 2024 in Kraft ¬– Bundesregierung stellt 500 Mio. Euro bis 2028 zur Verfügung.
Bündnis aus 16 Verbänden fordert die Bundesregierung auf, die angekündigte Novelle der Ersatzbaustoffverordnung bereits im ersten Quartal 2026 umzusetzen.